Conrad/Bamberger zu "Google-Street-View": Aigner entdeckt Thema spät

08.02.2010 20:41 | Mainz
"Google Street View berührt die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar, wenn Kameras Straßenzüge, Wohnhäuser und Autos filmen und diese Aufnahmen im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Rheinland-Pfalz hat schon frühzeitig das Thema aufgegriffen, um im Hinblick auf den Datenschutz und auf Sicherheitsaspekte die Interessen der Bürger besser wahren zu können", stellen die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin Margit Conrad und Justizminister Heinz Georg Bamberger fest und verweisen auf ein demnächst vorliegendes Rechtsgutachten.

"Wenn Frau Aigner jetzt endlich aufmerksam wird, ist das spät. Überall sind schon die Google-Kameras im Einsatz. Wer Bürgerinteressen wirklich schützen will, muss früher aufstehen und darf es nicht bei Ankündigungen belassen."

In Rheinland-Pfalz hat sich der Ministerrat mehrfach mit dem umstrittenen Internetangebot beschäftigt. Justiz-, Innen- und Verbraucherschutzministerium arbeiten eng zusammen. Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte vor einem halben Jahr auch der rheinland-pfälzische Landtag das Thema eingehend diskutiert.

Auf Vorschlag von Justizminister Heinz Georg Bamberger hat der Ministerrat im August 2009 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten soll untersuchen, wie sich die Zulässigkeit des Vorgehens von Google Street View nach geltendem Recht beurteilt, insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, des Rechts am eigenen Bild, des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Schutzes der Privatsphäre. Nach Vorliegen der Ergebnisse in den kommenden Wochen werden im Dialog mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die weiteren möglichen Schritte geprüft. Ziel ist es, die Rechte der Betroffenen noch besser zu schützen.

Conrad und Bamberger: "Wer Wohn- und Arbeitsumfeld darstellt, Wohnungen zeigt und Eigentum, trägt dazu bei, dass der Mensch immer "gläserner" und damit auch immer verletzlicher wird. Dieser Entwicklung wollen wir grundsätzlich entgegen wirken. Auch Produkte, die über Google-View angeboten werden, müssen Datenschutz und Sicherheitsaspekte berücksichtigen. Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss auch von Internet-Diensten respektiert werden."

Quelle: Pressemeldung Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz

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