Mit der Novelle im Baugesetzbuch soll der Verwaltungsaufwand für Planungs- und Genehmigungsverfahren wesentlich reduziert werden, um Bauherren und Kommunen Planungssicherheit und Zeitersparnis zu bieten. Die Brandenburgische Ingenieurkammer betont jedoch, dass solche Prozessoptimierungen nicht zu Lasten umfassender Bauprüfungen, ökologischer Verträglichkeitsanalysen und einer qualitativen Baukultur gehen dürfen. Gleichzeitig bilden eine systematische Gebäudesanierung im Bestand und der flächendeckende Einsatz digitaler Tools wesentliche Eckpfeiler für einen modernen und energieeffizienten Wohnungsbau mit stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen.