Nicht selten quillt ein Briefkasten über, weil er mal wieder bis oben mit Werbung zugemüllt wurde. Die Zusteller kennen oft keine Gnade und missachten häufig die Verbotsschilder an den Briefkästen. Die Reklame im Briefkasten trotz Verbotes führt zu Unverständnis und Wut bei den Betroffenen.
Reklame im Briefkasten trotz Verbotes
Die Werbung von unzähligen Discounter wie etwa Aldi, Penny, Real und REWE werden kostenlos und unaufgefordert in jeden Briefkasten geworfen. Selbst wer ein Verbotsschild an seinem Briefkasten anbringt ist betroffen, weil die Zusteller sich in ihrer Eile nicht für die Schilder interessieren. Doch wer Reklame trotz Verbotes in seinem Briefkasten auffindet hat das Recht auf seiner Seite.
1988 veröffentlichte der Bundesgerichtshof ein eindeutiges Urteil zum beschriebenen Fall. Eine gut zu erkennende und ausdrücklich formulierte Willensbekundung am Briefkasten reicht aus, um kostenlose Werbung zu verbieten. In der Praxis findet man allerdings relativ oft unerwünschte Reklame in Briefkästen trotz Verbotes.
Die meisten Betroffenen ärgern sich über die Umweltbelastung, weil sie die Werbung sowieso nur in den Müll schmeißen. Zudem wird häufig die eigene Post zerknickt, denn die Zusteller stopfen den Briefkasten bis zum Rand voll. Zurecht regen sich die Menschen über zusätzliche Arbeit und Ärger auf.
Ausnahmen im Fall Reklame im Briefkasten trotz Verbotes
Zu dem 1988 beschlossenen Urteil des Bundesgerichtshofs zählen nicht alle Arten von Werbung. Kostenlose Zeitungen sind nicht vom Gerichtsurteil betroffen. Hinter einer kostenlosen Zeitung steckt nämlich redaktionelle Arbeit, weshalb das Produkt nicht unter Werbung klassifiziert wird.
Für viele Betroffene sind kostenlose Zeitungen mindestens genauso nervig wie normale Werbung. Zeitungen nehmen sehr viel Platz im Briefkasten ein und verstopfen ihn regelrecht. Wer sich gegen diese Art von Müll effektiv schützen möchte, muss einen Aufkleber mit einer ausdrücklichen Willensbekundung gegen kostenlose Zeitungen am Briefkasten anbringen. „Keine Werbung und kostenlose Zeitungen“ wäre eine passende Willensbekundung.
Eine weitere Ausnahme im Fall der Reklame im Briefkasten trotz Verbotes ist die adressierte Werbung. Wenn ein Unternehmen, weil man etwa an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, die Adresse einer Person besitzt, muss die Werbung vom Zusteller eingeworfen werden. Auch wenn man ein Verbot an seinem Briefkasten angebracht hat ist die Zustellung in diesem Fall rechtens.
Video: Petition gegen Werbung im Briefkasten | WDR Aktuelle Stunde
Tipps im Fall bei Reklame im Briefkasten trotz Verbotes
Als ersten Schritt sollte man das werbende Unternehmen direkt kontaktieren. Die Unternehmen wollen in der Regel keine Kunden verlieren und deshalb wird man zum Teil danach in Ruhe gelassen. Wenn sie trotz Verbotes weiterhin Werbung erhalten, kann man gegen die Firma klagen.
Vor Gericht zu ziehen sollt man sich vorab gut überlegen. Denn im Falle eines Misserfolgs liegen die Verfahrenskosten beim Kläger. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, dass man vom Richter Recht bekommt aufgrund des Urteils von 1988 recht hoch, dennoch sollte man sich vor Gericht seiner Sache nicht zu sicher sein.
Deshalb wird ein solches Verfahren nur empfohlen, wenn man Rechtsschutz versichert ist. Man sollte vorher mit der Versicherung klären, ob einem die Kosten erstattet werden. Eine weitere Option ist es die unerwünschte Werbung dem Unternehmen kostenlos wieder zurück zu schicken.
In den meisten Fällen ist das die effektivste Variante, weil die Unternehmen von ihrer Werbung genauso genervt sind wie die Betroffenen selbst. Man ist also nicht hilflos ausgeliefert, wenn man Reklame trotz Verbotes im Briefkasten erhält.
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