Kinkon GmbH: das Portal für kindgerechte Webseiten Kinkon musste nun die bittere Pille der Vermögensverwaltung der Kinkon GmbH durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter schlucken. Die Anordnung erging entgegen den Willen der beiden Kinkon-Geschäftsführer Peter K. Sanner und Sascha A. Blümel. Das Amtsgericht Kaiserslautern gab jetzt bekannt, dass in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des in Kaiserslautern niedergelassenen Portals Kinkon.de die vorläufige Verwaltung angeordnet wurde.
Die beiden Kinkon-Geschäftsführer Peter K. Sanner (uncubator GmbH) und Sascha A. Blümel (Das NetzWerk) konnten laut Aussage von Peter Sanner ihre Gesellschafter nicht davon überzeugen, dass das vorgestellte Geschäftsmodell künftig tragfähig sei, wodurch weitere Gelder versagt blieben und die Insolvenz einzuleiten war – sämtliche Verfügungen des Portals sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.
Kinkon GmbH – Insolvenz des Start-Up der Gründer Peter K. Sanner und Sascha A. Blümel
Kinkon.de war 2009 als Start-Up von den beiden Gründern Peter K. Sanner und Sascha A. Blümel ins Leben gerufen worden mit dem Ziel, das Internet familienfreundlicher zu machen. Hinter dieser hehren Idee stand das Konzept, ein Schutzsystem zu entwickeln, das die Zugänge zu Webseiten etwa in Absprache zwischen Eltern und Schule geregelt werden, um Kinder vor ungeeigneten bzw. jugendgefährdenden Inhalten zu schützen. So wurde den Eltern bei kinkon die Möglichkeit eingeräumt, mit Hilfe frei konfigurierbarer Zugangslisten in Kombination mit Zugangsfiltern die Web-Zugriffe ihrer Kinder zu regeln und zu steuern. Die Lösung wurde als browser- und betriebssystemunabhängige Plattform mehrfach ausgezeichnet, was letztlich jedoch die nun laufende Insolvenz der Kinkon GmbH nicht verhindern konnte.