Mit dem Tod des Partners beginnt eine schwere Zeit. Wenn der Ehepartner stirbt müssen die Betroffenen, neben der eigenen Trauer, an die wichtigen Dinge sowie an die Details denken, die nun zu klären sind.
Welche Erledigungen beim Tod des Ehepartners anstehen
Wenn der geliebte Partner stirbt, tauchen viele Fragen auf. Allen voran steht die Trauerbewältigung, doch über diese sollte man die realen Probleme nicht aufschieben. Manchmal hilft es den verwitweten Partnern sogar, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern. Das reicht von Entscheidungen bezüglich der letzten Kleidung bis hin zu rechtlichen Fragen zu der Erbschaft.
Hinsichtlich der Bestattung gibt es in Deutschland viele Richtlinien. Der Bestattungszwang bezieht sich darauf, dass die verstorbene Person, beziehungsweise ihre Asche, ausschließlich auf einem Friedhof oder einer anderen zugelassen Fläche bestattet werden darf. Lediglich die Seebestattung stellt hier eine Ausnahme dar.
Die Bestattungsregeln in den Bundesländern sehen eine genaue Festlegung bei der Bestattung der Toten und ihrer Asche vor. Darin ist unter anderem der Zugang zum Grab verpflichtend. Die Grundlage dafür liegt in der Achtung und Würdigung der Totenruhe.
Lediglich in Bremen gilt seit 2015 eine Ausnahmeregelung. Die Bewohner von Bremen können vor ihrem Tod in einer schriftlichen Erklärung festlegen, dass die Überreste der Einäscherung auf dem eigenen Grundstück bestattet werden. Allerdings ist in diesem Fall eine Zusicherung des Grundstückbesitzers erforderlich.
Die Bestattungswünsche respektieren
In vielen Fällen gibt es spezielle Wünsche, wie jemand bestattet werden möchte. Wenn solche Dinge vor dem Tod eines lieben Menschen nicht besprochen wurden, trägt der Ehepartner die Verantwortung und seine Vorstellungen stehen im Vordergrund. Auch weitere Angehörige können in die Entscheidung mit einbezogen werden.
Die folgenden Möglichkeiten stehen in Deutschland zur Auswahl:
- Erdbestattung,
- Feuerbestattung,
- einzelnes Urnengrab oder anonym „unter dem grünen Rasen“,
- Friedwald,
- Urnenwand,
- Seebestattung.
Als Sonderwunsch kann ein Teil der Asche aus der Feuerbestattung zum Diamanten gepresst werden.
Kosten für die Bestattung
Beim Gespräch im Bestattungsinstitut erfährt man, welche Kosten auf einen zukommen. Neben dem Sarg und die Trauerfeier selbst tauchen noch andere Kostenpunkte auf. Der Druck der Traueranzeige, die Formalitäten und Urkunden müssen ebenso bezahlt werden wie organisatorische Leistungen.
Beratung, verwaltungstechnische und organisatorische Leistungen | bis zu 400 Euro |
Innerörtliche Transportwege außerörtliche Transportwege |
bis zu 250 Euro 1 Euro/km |
Einbetten in den Sarg, inklusive Waschen und Einbetten | 60 bis 200 Euro |
Organisation der Trauerfeier im kleinen Kreis | etwa 500 Euro |
Sargkosten bei Feuerbestattung Sargkosten bei Erdbestattung |
ab 350 Euro ab 800 Euro |
Urne | ab 60 Euro |
Um die Kosten im Trauerfall abschätzen zu können, sollte man die einzelnen Posten notieren und ein Gegenangebot eines anderen Anbieters einholen. Wer vorausplant, befasst sich häufig schon zu Lebzeiten mit diesem Thema und ist entsprechend vorbereitet.
Zu der Rechnung vom Bestattungsunternehmen kommen noch weitere Kosten hinzu, von den Gebühren für die Nutzungsrechte und Beisetzung auf dem Friedhof über die Rechnung für den Blumenhändler bis hin zum Beerdigungskaffee. Dieser Ratgeber soll helfen, den Überblick zu behalten.
Überlegungen zum Grabmal
Bei einer Einäscherung des Leichnams kommt eine entsprechende Rechnung vom Krematorium, die im Allgemeinen zwischen 200 und 500 Euro beträgt. Dann muss man sich auch um die Art der Bestattung und um das Grabmal kümmern. Die Preise für Grabsteine beginnen bei rund 400 Euro und gehen bis in die Tausende, abhängig vom Material, von der Größe und von der gewünschten Gestaltung. Hinzu kommt die Friedhofsgebühr, die in einigen Gemeinden bei unter 1.000 Euro liegt, in anderen jedoch auf 4.000 Euro ansteigen kann.
Der sogenannte Bestattungs-Discounter enthält ein Komplettpaket, in dem gleich mehrere Leistungen zusammengefasst sind. Mit einem solchen Angebot lassen sich die Kosten reduzieren, allerdings muss man bestimmte Angelegenheiten wie die Behördengänge selbst erledigen und im Allgemeinen auf eine Trauerberatung verzichten. Die Friedhofsgebühren werden hier separat berechnet.
Im Todesfall an die wichtigen Unterlagen denken
Alle Angehörigen und auch die Freunde müssen natürlich über den Trauerfall Bescheid wissen. Manchmal haben die Verstorbenen schon frühzeitig daran gedacht und eine eigene Liste der wichtigen Personen erstellt.
Für die Ehepartner und Erben sind die Sterbeurkunde sowie der Erbschein unverzichtbare Dokumente, um die Formalitäten ordentlich zu regeln. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt zuständig. An einigen Stellen sind ausschließlich Originaldokumente zulässig, sodass man mehrere Exemplare kaufen sollte. Für eine Original-Sterbeurkunde bezahlt man abhängig vom Bundesland 7 bis 12 Euro.
Mit dem Erbschein hat man eine Legitimation als Erbe. Dieses Dokument macht es möglich, auf das Konto des Erblassers zuzugreifen oder den Immobilienbesitz zu überschreiben. Den Erbschein erhält man beim Nachlassgericht. Wie viel man für dieses Schriftstück bezahlen muss, hängt von dem Erbe ab. In einigen Fällen kann auch ein notarielles Testament anstelle eines Erbscheins greifen. Damit lassen sich die entsprechenden Gerichtskosten einsparen, doch nicht jedes Testament ist eindeutig und wird widerspruchslos anerkannt.
Fragen zur Überführung
Wenn ältere Menschen sterben, leben sie womöglich schon eine Weile im Seniorenwohnheim. Andere Personen erliegen im Krankenhaus ihrem Leid. In diesen Fällen befasst sich das Personal mit den ersten wichtigen Erledigungen. Bei einem Todesfall zuhause sind jedoch die Mitbewohner, oft die Partner und Familienangehörigen, dafür verantwortlich den Arzt zu informieren. Dieser stellt den Tod fest und füllt den Totenschein aus. Erst wenn dieses Dokument vorliegt, darf der Bestatter mit seiner Arbeit beginnen
Die Bestattungsgesetze der Länder geben den betroffenen Angehörigen zwischen 36 und 48 Stunden Zeit, bis sie einen Bestatter mit der Überführung beauftragen. Bis zur Beisetzung bleibt der Leichnam in der Leichenhalle des Bestattungsunternehmens.
Behördengänge: Abmeldung und Kündigungen
Sämtliche Vereinbarungen, die der Verstorbene abgeschlossen hat, müssen nun abgemeldet beziehungsweise gekündigt werden. Stromversorger, Versicherungen und Telefondienstleister brauchen eine schriftliche Information über den Todesfall. Häufig reicht eine Kopie der Sterbeurkunde aus, doch einige Vertragspartner fordern ein Original ein.
Hinsichtlich der Krankenversicherung kann laut Ratgeber eine Änderung der Familienversicherung die bessere Wahl sein als die Kündigung. Hier lohnt sich eine detaillierte Beratung mit dem Versicherungsberater. Auch andere Versicherungen wie Hausrat und Haftpflicht lassen sich umschreiben.
Der Blick auf die Kontoauszüge des Erblassers hilft dabei, Abonnements und Daueraufträge zu kündigen. Etwas komplizierter wird das Kündigen von kostenlosen Online-Mitgliedschaften. Um diesen digitalen Nachlass aufzulösen, sollte man alle Zugangsdaten kennen. Nicht alle Hinterbliebenen wissen über die persönlichen Mitgliedschaften Bescheid und teilweise lassen sich die Profile in den Social Media und auf anderen Plattformen nicht einfach so löschen. Gegebenenfalls hilft eine E-Mail, der man die eingescannte Sterbeurkunde anhängt.
Video: WENN DER PARTNER STIRBT – VOM UMGANG MIT DEM TOD
Eigene Vorbereitungen
Die Schwierigkeiten, die nach dem Tod eines Menschen eintreten, ließen sich verringern, wenn jeder seine eigenen Papiere gut sortiert. Inzwischen gibt es nützliche Hinweise dazu, wie man seinen Angehörigen im Todesfall alle wichtigen Informationen bereitstellen kann. Durch die Auflistung aller Mitgliedschaften und Anmeldedaten ist die Kündigung oder Abmeldung unproblematisch, ob es sich um den Sportverein handelt oder um einen Online-Austausch.
Ehepartner haben meistens eine gegenseitige Kontovollmacht, sodass es keine Schwierigkeiten geben sollte, im Notfall auf das Geld auf dem Konto zuzugreifen. Detaillierte Informationen zur besten Vorgehensweise erhält man direkt bei der Hausbank. Auch die Online-Banken bieten die Möglichkeit, aus einem Einzelkonto ein gemeinsames Konto zu machen.
Unvermeidbare Wege nach einem Todesfall in der Familie
Im Folgenden sollen die nötigen Schritte nach einem Trauerfall aufgeführt werden. Die detaillierte Checkliste dient als Orientierung und hilft, die richtige Reihenfolge einzuhalten.
Am Todestag und am Tag danach:
- Den Arzt informieren und um einen Totenschein bitten (nicht nötig bei Todesfall im Krankenhaus oder Seniorenheim),
- Die Verfügungen vom Verstorbenen heraussuchen und genau befolgen (Organ- und Körperspende, Bestattungswünsche, Vorsorgevereinbarung mit einem bereits ausgewählten Bestattungsinstitut),
- Verständigung des Bestattungsinstituts wegen weiterer Organisation,
- telefonische Information der engen Verwandten und Freunde, gegebenenfalls mit Absprache der Vorgehensweise,
- Besprechung mit Bestatter, Klärung der Aufgaben, die man eventuell selbst übernimmt,
- beim Einsargen: Auswählen der Totenbekleidung und des Sarges, Überführung in die Leichenhalle,
- Abmeldung des Verstorbenen bei den Standesbeamten, Beantragung der Ausstellung von mehreren Original-Sterbeurkunden,
- bei Feuerbestattung: In einigen Bundesländern muss die Erlaubnis für die Einäscherung eingeholt werden, des Weiteren ist eine amtsärztliche Untersuchung zu beantragen,
- Beisetzungstermin oder Einäscherungstermin wird mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt,
- Termin für die Nutzung der Trauerhalle absprechen (mit dem Bestattungsinstitut, der Friedhofsverwaltung oder dem Krematorium),
- Grabnutzungsrechte müssen erworben werden, eventuell als Verlängerung von vorhandenen Rechten einer bereits bestehenden Grabstätte,
- Terminabstimmung mit einem geistlichen oder privaten Trauerredner,
- Aufsetzen einer Liste der zu benachrichtigenden Personen,
- den Arbeitgeber der gestorbenen Person informieren.
Die Zeit bis zur Beisetzung:
- Abschied nehmen,
- die Trauerfeier mit dem Bestattungsunternehmer und dem Trauerredner vorbereiten,
- eigene Trauerbekleidung vorbereiten oder erwerben,
- Lokalität für die Trauerfeier reservieren,
- Aufsetzen der Traueranzeige und Versenden der Trauerkarten (in Eigenregie oder mit Unterstützung des Bestattungsinstituts),
- Blumenschmuck für den Sarg, die Trauerhalle und das offene Grab bestellen,
- bei vorhandenen Grabmalen den Steinmetz beauftragen.
Im Anschluss an die Trauerfeier:
- Sämtliche Dokumente bezüglich des zu klärenden Zahlungsverkehrs sammeln,
- Behörden und Versicherungen informieren, bei denen ein Leistungsanspruch vorliegt, und die fälligen Zahlungen beantragen,
- die laufenden Zahlungen der verstorbenen Person stoppen (Einzugsermächtigungen und Daueraufträge),
- laufende Verträge kündigen (Miete, Versicherung, Zeitschriften-Abonnements, Mitgliedschaften),
- Danksagungskarten versenden.
Die folgenden Wochen und Monate:
- Die eintreffenden Rechnungen und Gebührenbescheide bezahlen (Bestattungsinstitut, Friedhofsgärtner, Krematorium, Friedhofsverwaltung, Arzt),
- alle relevanten Unterlagen in einem Ordner zusammenfassen: Sterbeurkunde, Schriftstück über das Grabnutzungsrecht, weitere Details zur Nutzungsberechtigung, weitere Verträge zur Grabpflege und Grabgestaltung,
- Grabschmuck entfernen und die zukünftige Pflege des Grabs planen, gegebenenfalls mit der Familie (Eigenpflege oder Beauftragung der Friedhofsgärtnerei),
- eventuell Planung von Gedenkfeiern,
- nach spätestens einem Jahr Beauftragung eines Steinmetzes: Grabeinfassung, Grabmal aufstellen und beschriften.
Eine traurige Zeit, in der man wenig Zeit zum Trauern hat
Wenn eine nahestehende Person stirbt, wünscht man sich Ruhe für die eigene Trauer und muss sich dennoch mit so vielen Amtsformalitäten und Vorbereitungen herumschlagen. So schwer es auch ist: Man muss sich dazu aufraffen, alle wichtigen Dinge zu klären. Sonst besteht die Gefahr, dass der Bestatter einen übervorteilt oder dass man keinen Zugriff auf das einem zustehende Geld hat.
Darum ist es wichtig, möglichst ruhig zu bleiben, und sich gegebenenfalls durch Angehörige unterstützen zu lassen. Der hier vorgestellte Ratgeber soll dabei helfen, Schritt für Schritt alle nötigen Erledigungen durchzuführen. Zudem sollte man wissen, wie man am besten vorgeht, um für die Behördengänge nicht zu viel Kraft aufwenden zu müssen. Für die Beantragung der Sterbeurkunde muss man beispielsweise alle wichtigen Dokumente mitnehmen. Dazu gehören nicht nur der Personalausweis, die Geburtsurkunde und den Totenschein des Verstorbenen, sondern auch die letzte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
Administrative Aufgaben
Wenn ein Testament vorliegt, wird üblicherweise ein Notar oder Rechtsanwalt eingeschaltet. Bei einer Erbschaft muss innerhalb eines dreimonatigen Zeitraums das Finanzamt informiert werden. Eventuell ist es ratsam, einen Antrag auf einen vorzeitigen Lohnsteuerjahresausgleich zu stellen. Das gilt nicht nur für den Fall einer rein monetären Erbschaft, sondern auch, wenn die Erben Gegenstandswerte erhalten. Bei solchen Fragen ist es sinnvoll, sich an einen Steuerberater zu wenden.
Zu den administrativen Angelegenheiten gehört auch die Information an das Versorgungsamt oder an den Berufsverband. Die zuständige Krankenkasse und andere Versicherungen müssen ebenfalls eine Benachrichtigung erhalten, um eine genaue Abrechnung erstellen zu können.
Mit der Meldung des Todesfalls beim Rentenservice geht der Antrag auf Witwen-/Witwerrente einher, der abhängig vom Arbeitgeber des Verstorbenen bei der Deutschen Post AG, bei der Deutschen Rentenversicherung oder beim städtischen Versicherungsamt eingeht. Die Hinterbliebenen haben ein Recht auf die entsprechenden Versorgungsbezüge, die es erleichtern, die Kosten für die Bestattung zu bezahlen.
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