Das Ende der Gasheizung: Verbot mit hohen Kosten und ungleichen Auswirkungen!

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Hausbesitzer, die derzeit eine Gasheizung haben oder eine neue installieren möchten, können beruhigt sein, dass das geplante Verbot von Gasheizungen ab 2024 nur für den Verkauf von neuen Gasheizungen gilt. Wenn Sie bereits eine Gasheizung haben, müssen Sie sie nicht ersetzen.

Verbot von Gasheizungen ab 2024 geplant

Die deutsche Regierung plant die Abschaltung von Gas- und Ölheizungen bis 2045 im Rahmen der Energiewende und des Klimaschutzes. Diese Maßnahme sorgt bei vielen Hausbesitzern für Unsicherheit und die Suche nach alternativen Heizmöglichkeiten.

Infografik: Kontroverse Diskussion: Öffentliche Meinungen zum Heizungsverbot 2024 in Zahlen. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Kontroverse Diskussion: Öffentliche Meinungen zum Heizungsverbot 2024 in Zahlen. (Foto: Schwarzer.de)

Wann wird der Betrieb von Ölheizungen untersagt?

Das Wichtigste zuerst: Noch droht kein komplettes Aus für Gas- oder Ölheizungen. Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden, nur der Einbau einer reinen Ölheizung, die auf keinerlei Weise auf die erneuerbaren Energien setzt, ist ab 2026 verboten. Fördergelder für den Neueinbau dieser Heizungen gibt es schon seit 2022 nicht mehr. Bereits eingebaute Heizungen dieser Art dürfen weiter betrieben werden, sie unterliegen dem Bestandsschutz. Weiterhin erlaubt sind Öl-Hybridheizungen. Bei diesen sind zwei Wärmeerzeuger vorhanden, beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage und die Ölheizung. Letztere soll Spitzenlasten abfangen, wie sie beispielsweise im Winter auftreten. Ansonsten wird die nötige Wärme zu mindestens 65 Prozent durch die erneuerbaren Energien bereitgestellt. Kann eine bestehende Ölheizung noch repariert werden, ist dies ebenfalls möglich, eine Austauschpflicht greift in dem Fall nicht.

Ist das Verbot der Gasheizung nah?

Auch für die Gasheizung gilt das Verbot des Neueinbaus ab 2026. Diese Regelung ist nicht neu, denn schon 2019 hatte die Große Koalition dies im Rahmen des Klimapakets beschlossen. Den Zeitpunkt wollte Wirtschaftsminister Habeck nach vorn verlegen und plante ein Verbot von Gasheizungen schon ab 2024. Doch er erntete dafür massive Kritik, sodass er zurückrudern musste. Noch ist der Einbau einer Gasheizung erlaubt, auch wenn es dafür wie für die Ölheizung keine Fördergelder mehr gibt. Als Voraussetzung für den Einbau muss nachgewiesen werden, dass Biogas („Grünes Gas“) zum Beheizen verwendet wird.

Gasheizung mit Photovoltaik-Anlage: Eine weitere Möglichkeit, den Anteil erneuerbarer Energien bei einer Gasheizung zu erhöhen, ist die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage. Dabei wird Sonnenenergie in elektrische Energie umgewandelt, die dann in das Stromnetz eingespeist wird. Der erzeugte Strom kann dann zum Betrieb der Gasheizung oder anderer Haushaltsgeräte genutzt werden. Auf diese Weise kann der Anteil erneuerbarer Energien in der Gasheizung deutlich erhöht werden.

Infografik: Deutschland setzt auf Erdgas: Beliebtester Energieträger im ganzen Land. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Deutschland setzt auf Erdgas: Beliebtester Energieträger im ganzen Land. (Foto: Schwarzer.de)

Wann ist der Einsatz von Gasheizungen nicht mehr erlaubt?

Fördermittel nutzen: Eine weitere Möglichkeit, die Übergangsfristen bis zum endgültigen Verbot der Gasheizung zu nutzen, besteht darin, Fördermittel für den Austausch der Heizung zu beantragen. Verschiedene staatliche Förderprogramme bieten finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf eine umweltfreundlichere Heiztechnologie. Hierbei sollte allerdings beachtet werden, dass die Fördermittel in der Regel an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind und oft nur für bestimmte Heiztechnologien gewährt werden. Die Austauschpflicht richtet sich nach dem Baujahr der Gasheizung:

Austauschpflicht für die Gasheizung
Baujahr bis Austausch bis
1989 2019
1990 2020
1991 2021
1992 2022
1993 2023
1994 2024
1995 2025

Für Hausbesitzer mit modernen Gasheizungen ändert sich durch das Verbot bis 2045 erst einmal nichts. Dennoch sollten sie sich rechtzeitig mit Alternativen beschäftigen, um später eine gute Entscheidung treffen zu können.

Ist Ihre momentane Heizung Ihr persönlicher Favorit? - Infografik zur Beurteilung Ihrer Heizungsanlage (Foto: Schwarzer.de)

Ist Ihre momentane Heizung Ihr persönlicher Favorit? – Infografik zur Beurteilung Ihrer Heizungsanlage (Foto: Schwarzer.de)

Wie lange dürfen Gasheizungen bestehen bleiben?

Obwohl Robert Habeck zunächst ein Verbot von Gasheizungen gefordert hatte, hat er nun zugestanden, dass Reparaturen von alten Heizungen möglich sind, solange diese noch funktionsfähig sind. Das Verbot gilt nur für irreparabel beschädigte Heizungen.

Auch bei größeren Schäden an alten Gasheizungen dürfen diese jetzt repariert werden. Robert Habeck hat erkannt, dass es unvernünftig wäre, funktionsfähige Systeme aufgrund eines festen Austauschdatums auszutauschen. Experten unterstützen seine Entscheidung.

Heizsysteme im Wandel: Verbot von Gasheizungen und Fokus auf erneuerbare Energien

Die Wärmepumpe wird von Experten als die wichtigste Heizungsform der Zukunft angesehen, da sie effektiv arbeitet, wenn sie auf eine geringe Vorlauftemperatur setzen kann. Allerdings ist die effektive Nutzung der Wärmepumpe bei konventionellen Heizkörpern nicht möglich, da diese eine höhere Vorlauftemperatur benötigen. In diesem Fall können alternative Heizsysteme wie Pellet- oder Hybridheizungen eine Lösung sein. Allerdings können die Kosten für eine Nachrüstung regenerativer Energien höher sein als die für einen kompletten Neueinbau einer Heizung gemäß dem Gebäudeenergiegesetz.

Verbotene Heizungen – Was ändert sich ab 2024?

Neue Heizungen müssen umweltfreundlich sein: Im Rahmen der Bemühungen um den Klimaschutz hat die deutsche Regierung beschlossen, den Einsatz von fossilen Brennstoffen einzuschränken. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen keine neuen Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden. Stattdessen müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbare Energien setzen. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß zu senken und den Umstieg auf eine nachhaltige Energieversorgung voranzutreiben. In besonderen Fällen kann von dieser Verpflichtung abgewichen werden.

Der Betrieb einer vorhandenen Heizung ist weiterhin gestattet, ohne dass eine Austauschpflicht besteht. Nach 30 Jahren ab der Installation und Aufstellung der Heizung muss jedoch ein Austausch oder eine Außerbetriebnahme erfolgen.

Infografik: Die Zukunft des Heizens: Hybridheizung als smarte Lösung für effizientes Wärme-Management. (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Die Zukunft des Heizens: Hybridheizung als smarte Lösung für effizientes Wärme-Management. (Foto: Schwarzer.de)

Gasheizung in 2023: Zukunftsfähig oder überholt?

Das Gasheizungs-Verbot in Deutschland soll einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Denn bei der Verbrennung von Erdgas, das aus fossilen Brennstoffen gewonnen wird, entsteht CO2, das zur Erderwärmung beiträgt. Mit dem Gasheizungs-Verbot will die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Energien beschleunigen. Allerdings gilt das Verbot derzeit nur eingeschränkt, nämlich für Neubauten ab 2026 und für den Austausch von Heizungen in bestehenden Gebäuden ab 2035. Wer jedoch auf Biogas als Brennstoff setzt, ist von den Einschränkungen des Verbots noch ausgenommen.

Umstieg auf erneuerbare Energien: Was passiert mit Gasheizungen nach 2025?

Wenn eine Gasheizung bereits installiert ist und noch funktioniert, müssen Eigentümer vorerst keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Die neue Regelung, die ab 2024 in Kraft tritt, besagt, dass bei einem Neueinbau 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Das bedeutet, dass Eigentümer bei einer Reparatur oder Wartung der Gasheizung keine zusätzlichen Kosten für die Integration von erneuerbaren Energien befürchten müssen.

Expertentipps zur Schadensregulierung nach einer Heizungshavarie

Wenn eine Gasheizung aufgrund einer irreparablen Schädigung ausgetauscht werden muss, gilt ab 2024 ein Verbot für den Einbau einer rein fossilen Heizung. Doch während einer Übergangsfrist ist es erlaubt, eine gebrauchte fossile Heizung zu installieren. Innerhalb von drei Jahren nach dem Einbau muss diese dann jedoch auf erneuerbare Energien umgestellt werden, um den Vorgaben der 65-prozentigen Nutzung von erneuerbaren Energien zu entsprechen. Aufgrund der Flexibilität von Hybridheizungen wird es in Zukunft wahrscheinlich einen Markt für gebrauchte Heizungen geben, insbesondere da der Gaskessel auch in Hybridheizungen verwendet werden kann. Durch die Kombination von fossilen und erneuerbaren Energien können Lastspitzen über fossile Energien und der reguläre Betrieb über erneuerbare Energien gedeckt werden.

Entspannung für Hauseigentümer nach Gasheizungs-Verbot

Die neuen Auflagen im Konzeptpapier zum Gebäudeenergiegesetz bringen Entlastung für Hauseigentümer, die befürchtet haben, dass Gasheizungen vorgezogen verboten werden. Ab 2024 müssen jedoch neue Gasheizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, um Lastspitzen im Winter abzufangen. Diese Anforderung kann durch die Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer Pelletheizung erfüllt werden. Bestehende Gasheizungen müssen wie bisher nach 30 Jahren regulär außer Betrieb genommen werden, wenn sie noch funktionieren.

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