Obwohl der Bundeswirtschaftsminister zunächst ein Verbot von Ölheizungen ab 2026 ankündigte, wird es wahrscheinlich nicht so streng umgesetzt werden. Die genauen Umsetzungsdetails müssen jedoch noch ausgehandelt werden.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Das Gebäudeenergiegesetz: Was Sie über das Verbot von Ölheizungen wissen müssen
Die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat zu heftigen Diskussionen geführt. Während das Ziel, den Klimaschutz voranzutreiben, von vielen unterstützt wird, gibt es Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und der finanziellen Belastungen für die Bevölkerung.
GEG-Konzeptpapier: 7 Fakten, die du kennen musst
Das Konzeptpapier zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes hatte zum Ziel, den Gebrauch von Öl- und Gasheizungen zu reduzieren und den Einsatz von alternativen Energien wie Wärmepumpen zu fördern. Dies hätte jedoch einen massiven Einschnitt für Hausbesitzer bedeutet, da rund 41 Millionen Ölheizungen ab 2024 verboten worden wären. Glücklicherweise wurde dieses Vorhaben nicht umgesetzt, und Hausbesitzer können weiterhin frei entscheiden, welche Art von Heizung sie nutzen möchten.
Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?
Die Debatte über den Einbau von Gas- und Ölheizungen ab 2024 wurde von der FDP beeinflusst, die sich gegen das Verbot aussprach. Der Wirtschaftsminister hat daraufhin zugestimmt, das Konzeptpapier anzupassen, um eine Lösung zu finden, die sowohl den Umweltschutz als auch die Freiheit der Verbraucher berücksichtigt.
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes wird diskutiert, wie ein Verbot von Ölheizungen umgesetzt werden kann, ohne unbillige Härtefälle zu verursachen. Soziale Aspekte sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Obwohl es noch kein grundsätzliches Verbot gibt, sollten Hauseigentümer sich über Alternativen informieren, da ein Verbot in naher Zukunft unausweichlich scheint.
Das alte Gebäudeenergiegesetz von 2020 enthielt bereits ein Verbot für Ölheizungen, die seit 30 Jahren in Betrieb sind. Heizungen, die vor dem 1. Januar 1991 installiert wurden, sind nicht mehr erlaubt. Für Heizungen nach diesem Datum gilt die 30-Jahre-Regel. Ab 2024 werden Ölheizungen verboten, die im Jahr 1994 installiert und in Betrieb genommen wurden. Diese Regelungen sind im § 72 des Gebäudeenergiegesetzes zu finden.
Wie lange kann ich noch mit Öl heizen?
Ab dem Jahr 2024 sollen reine Ölheizungen verboten werden, während ein vollständiges Verbot von Öl- und Gasheizungen für das Jahr 2045 geplant ist. Das bedeutet, dass der Einbau von Ölheizungen bis Ende 2023 erlaubt ist. Allerdings müssen neue Ölheizungen ab diesem Zeitpunkt in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben werden, die 65 Prozent der benötigten Heizleistung liefern sollen. Lediglich in Spitzenzeiten, wie sie in der kalten Jahreszeit auftreten können, darf die Ölheizung noch verwendet werden.
Die Einführung einer Austauschpflicht für Ölheizungen wurde von der Diskussionstabelle gestrichen, obwohl sie von Wirtschaftsminister Habeck ins Spiel gebracht wurde. Stattdessen soll ein allmählicher Übergang zu regenerativen Energien erfolgen, indem alte Ölheizungen nach und nach ersetzt werden.
Überblick: Erlaubte Heizarten ab 2026
Ursprünglich hatte Robert Habeck vor, ein vollständiges Verbot von Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2026 einzuführen. Da der Wirtschaftsminister jedoch keine Unterstützung für diese Austauschpflicht zeigte, änderte Habeck seine Pläne und schlug stattdessen vor, dass ab 2024 keine neuen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen, die ausschließlich auf fossilen Brennstoffen basieren. Der Neueinbau von Heizungen ist ab 2024 nur dann erlaubt, wenn diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab dem Jahr 2026 sind alle Heizungen erlaubt, die auch bisher betrieben werden durften. Allerdings müssen sie mit erneuerbaren Energien kombiniert werden, und ein Neueinbau ohne diese umweltfreundlichen Technologien ist nicht mehr zulässig.
Welche Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden?
Die Bundesregierung plant kein Verbot von Ölheizungen, die in Kombination mit erneuerbaren Energien genutzt werden. Viele Haushalte haben bereits solche Heizungen in Betrieb, die mit Photovoltaik-Anlagen kombiniert werden. Diese Heizungen können weiterhin betrieben werden, sofern sie den neuen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien genügen.
- Bis Ende 2023: neu installierte und in Betrieb genommene Heizungen
- Ölheizungen, die ab 2024 installiert und mit Photovoltaik, Wärmepumpe oder Pelletheizung kombiniert werden
- Ölheizungen, die bisher ohne die Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben und nur repariert werden
Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf den Einbau von Ölheizungen. Bestehende Ölheizungen dürfen weiterhin repariert werden. Nur im Falle einer Heizungshavarie, bei der eine Reparatur unmöglich ist, muss der Ölkessel komplett ausgetauscht werden. In diesem Fall darf der neue Kessel nur noch in Kombination mit einem anderen Heizungssystem als Hybridheizung eingebaut werden.
Ist eine neue Ölheizung noch sinnvoll?
Hauseigentümer, die eine veraltete Ölheizung besitzen, fragen sich, ob es noch sinnvoll ist, sie schnellstmöglich zu ersetzen, bevor die Gesetzesänderung in Kraft tritt. Eine neue Ölheizung wäre in diesem Jahr noch legal, ohne dass eine Hybridheizung erforderlich wäre. Allerdings ist es wichtig, die langfristigen Kosten und Umweltauswirkungen eines solchen Austauschs sorgfältig abzuwägen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Änderungen, die durch das GEG eingeführt werden sollen, nur für neue Heizungsanlagen gelten. Das bedeutet, dass defekte Ölheizungen auch im Jahr 2024 oder 2027 repariert werden können, ohne dass die 65-Prozent-Regel für die Nutzung erneuerbarer Energien angewendet werden muss. Hauseigentümer, deren Heizung bereits in die Jahre gekommen ist und in den nächsten Monaten oder im nächsten Jahr ausgetauscht werden muss, sind jedoch zum Handeln gezwungen.
Beim Einbau einer neuen Ölheizung sollten Verbraucher bedenken, dass es aufgrund von längeren Lieferzeiten für Materialien einige Monate dauern kann, bis die Bauausführung beginnen kann. Gemäß den neuen Regelungen nach GEG ist jedoch nicht der Zeitpunkt der Beauftragung, sondern der Beginn der Bauausführung maßgeblich. Wer also noch vor 2024 eine neue Ölheizung einbauen möchte, sollte schnell handeln. Allerdings raten Experten dazu, nicht überstürzt zu handeln, da es keine Garantie gibt, dass es in Zukunft nicht zu weiteren Gesetzesänderungen kommen wird. Daher ist es ratsam, die Investition gut zu überlegen, da sie sich auch als Fehler erweisen kann. Die Verbraucherzentralen empfehlen, nur dann eine neue Ölheizung einzubauen, wenn keine Alternativen in dem betreffenden Gebäude möglich sind. Dies liegt auch daran, dass die Kosten für Öl in den nächsten Jahren voraussichtlich steigen werden.
Verbraucherschützer stellen fest, dass viele ältere Menschen von Banken keine Kredite mehr für den Einbau neuer Heizsysteme erhalten. Aus diesem Grund ist der Einbau einer herkömmlichen Ölheizung eine günstige Option, da diese Heizungserfahrungen zufolge zuverlässig für mindestens 20 Jahre arbeitet und beim Einbau weniger kostet als andere Systeme, wie beispielsweise die Wärmepumpe.
Was passiert, wenn ich meine Heizung nicht austausche?
Hausbesitzer sind derzeit nicht verpflichtet, ihre Öl- oder Gasheizungen durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen, was bedeutet, dass sie keine Strafen befürchten müssen, wenn sie weiterhin auf diese Systeme setzen. Wenn eine Ölheizung jedoch älter als 30 Jahre ist, darf sie nicht mehr betrieben werden und wird vom Bezirksschornsteinfeger überwacht. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, die auch für Einschränkungen bei Neubauten von Heizungen ab 2024 gelten.