Nicht umgerüstet und Austauschpflicht verschlafen? So hoch ist die Strafe für eine veraltete Ölheizung

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Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um den Umstieg auf alternative Heizsysteme zu beschleunigen, und das neue Gebäudeenergiegesetz sieht Geldstrafen vor, um sicherzustellen, dass Gebäudeeigentümer ihren Beitrag zur Emissionsreduzierung leisten.

Veraltete Heizungen raus: GEG-Novelle verpflichtet Hausbesitzer zur Modernisierung

Ab 2024 sind Hausbesitzer durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) dazu verpflichtet, bei neuen Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen. Bestehende Öl- und Gasheizungen müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden, um den neuen Anforderungen zu entsprechen.

Die angekündigte Abschaffung von Öl- und Gasheizungen führt bei vielen Verbrauchern zu Unsicherheiten, ob sie ihre Heizung bereits jetzt austauschen sollten. Dabei ist es jedoch ratsam, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten, um keine empfindlichen Strafen zu riskieren.

Bußgeldbescheide für Nichteinhaltung der Austauschpflicht von Ölheizungen und ähnlichem Equipment

Die Festlegung von Bußgeldern in Höhe von 5000, 15.000 und 50.000 Euro im Gebäudeenergiegesetz ist keine neue Regelung. Vergleichbare Sanktionen waren bereits in früheren Gesetzen wie der Energieeinsparverordnung und dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz enthalten.

Das Gebäudeenergiegesetz hat zu einer Absenkung des mittleren Strafrahmens auf 10.000 Euro geführt, während die Strafen aus früheren Versionen des Gesetzes beibehalten wurden.

Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes und der Bedeutung der verletzten Pflicht oder des Verbots ab. Es sollte auch mehr als der wirtschaftliche Vorteil der Tat ausmachen, um eine Abschreckungswirkung zu erzielen. Dies kann auch eine Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden erfordern.

GEG-Änderung: Was sind die neuen Ordnungswidrigkeiten-Straftatbestände?

Katalog Ölheizung & Gasheizung Austauschpflicht: Strafe für Umweltsünden
Straftatbestände für Ordnungswidrigkeiten
Höhe der Strafe Straftatbestände
5.000 Euro Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt.
5.000 Euro Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen.
5.000 Euro Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun.
5.000 Euro Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen.
5.000 Euro Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt.
5.000 Euro Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun.
5.000 Euro Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut.
5.000 Euro Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
5.000 Euro Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt.
5.000 Euro Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren.
5.000 Euro Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig.
5.000 Euro Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen.
5.000 Euro Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen.

Heizungsaustauschpflicht: Verstoß wird teurer – GEG-Änderungen im Blickpunkt

Im Rahmen der Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes wurden spezifische Paragrafen angepasst, um die Verwendung von Wärmepumpen zu regulieren. Diese Änderungen sind in der Gesetzesnovelle dokumentiert und Verstöße können nun mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro bestraft werden.

Die Strafen in Höhe von 10.000 Euro, die bei Nichteinhaltung bestimmter Vorschriften wie der Nichtübergabe eines Energieausweises verhängt werden, sind im Gesetzestext nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. Die Höchststrafen von 50.000 Euro bleiben unverändert und werden weiterhin für Verstöße wie die fehlerhafte Dämmung einer Geschossdecke oder die unzureichende Regulierung der Wärmeabgabe von Leitungen oder Armaturen verhängt.

Bei der Feuerstättenschau muss der Schornsteinfeger sämtliche Heizanlagen im Haus kontrollieren und daraufhin einen Bescheid ausstellen, in dem die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten mit genauen Fristen definiert sind.

Wenn eine Heizung nicht mehr betrieben werden kann, sind die Schornsteinfeger gesetzlich verpflichtet, dies der zuständigen Behörde zu melden, wie Dr. Julian Schwark, Ressortleiter Energie beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, erklärt. Es kann jedoch sein, dass es zuerst nur zu einer Verwarnung kommt, da dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird.

Eile geboten: Heizungsumbau erforderlich

Der Verbraucherschutz-Experte Patrick Biegon hat Zweifel daran geäußert, dass es in den kommenden Jahren zu einer Flut von Bußgeldern kommen wird. Er betont, dass Verbraucher ausreichend Zeit haben, sich auf die Umstellung vorzubereiten und Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Strafen zu vermeiden. Niemand sollte sich also sofort von dieser Regelung betroffen fühlen.

Die Verwendung von erneuerbaren Energien ist nur für neu installierte Heizungen obligatorisch, daher müssen Hausbesitzer, die bereits eine Heizung haben, keine Bußgelder befürchten. Bestehende Heizsysteme können weiterhin betrieben und repariert werden.

Das GEG bietet eine mehrjährige Übergangsfrist für den Umstieg auf effiziente Heizsysteme, falls eine Heizung nicht mehr repariert werden kann. Robert Habeck hat auch Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizsysteme zu erleichtern.

Öl- und Gasheizungen: Überholte Technologie oder bewährte Lösung?

Öl und Gas werden noch immer als Hauptenergieträger für die Beheizung von Gebäuden in Deutschland genutzt. Laut Statistiken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werden mehr als 80 Prozent der Wärmenachfrage aus fossilen Brennstoffen gedeckt.

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