Arbeitgeber erkennen zunehmend die positiven Effekte, die das Mitbringen eines Hundes ins Büro mit sich bringt. Nicht nur steigt die Zufriedenheit und Motivation der Hundebesitzer, sondern auch das gesamte Arbeitsklima kann profitieren. Bürohunde können Stress reduzieren, die Kommunikation fördern und das Wohlbefinden der Mitarbeiter steigern. Allerdings sollten vor der Einführung eines Bürohundes sorgfältig betriebliche und rechtliche Aspekte geprüft werden, um mögliche Herausforderungen zu adressieren und eine harmonische Integration zu gewährleisten.
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Eine gemeinsame Bereicherung für alle Seiten
In den letzten Jahren hat die Anzahl der Hunde in Deutschland kontinuierlich zugenommen. Im Jahr 2020 lebten bereits 10,7 Millionen Hunde in deutschen Haushalten, was einen Anstieg um fast 600.000 im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Viele Tierliebhaber schätzen die positiven Auswirkungen, die Hunde auf ihr Leben haben. Das Streicheln des Hundes wirkt entspannend und sorgt für häufigeres Lächeln. Darüber hinaus tragen die Spaziergänge in der Freizeit und während der Mittagspause vieler Hundebesitzer zu mehr Bewegung und einer Verbesserung des körperlichen und gesundheitlichen Zustands bei.
Markus Beyer, Hundetrainer, Unternehmenscoach und 1. Vorsitzender vom Bundesverband Bürohund e.V., empfiehlt Arbeitgebern, die positive Wirkung von Hunden auf die Stimmung im Büro und die Gesundheit der Hundebesitzer zu nutzen. Er schlägt vor, den Mitarbeitern verstärkt die Möglichkeit zu geben, ihre Hunde als Teil des Teams mit an den Arbeitsplatz zu bringen. Diese Maßnahme kann auch im Wettbewerb um neue Fachkräfte von Vorteil sein, da ein hundefreundlicher Arbeitsplatz sich positiv auf das Unternehmensimage auswirkt. Auf der Plattform kununu, einer Plattform für Arbeitgeberbewertungen, können Angestellte sogar die Mitnahme ihres Hundes als Benefit angeben. Auf Basis dieser Daten erstellt und veröffentlicht kununu jährlich ein Ranking der hundefreundlichsten Arbeitgeber.
Bürohund: Strategische Planung für einen reibungslosen Start
Vor dem ersten Arbeitstag des vierbeinigen Kollegen müssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verschiedene Punkte abklären:
- Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Mitnahme eines tierischen Mitarbeiters gibt, ist zunächst die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Hundebesitzer sollten idealerweise im Voraus das Gespräch mit Kollegen suchen, deren Arbeitsplatz sich in unmittelbarer Nähe des Hundebereichs befindet. Gibt es Allergieprobleme oder empfinden einige Mitarbeiter den Hund am Arbeitsplatz als störend? Eine Lösung könnten beispielsweise hundefreie Zonen am Arbeitsplatz sein, die für die Tiere tabu sind. Wenn die Kollegen der Mitnahme von Bürohunden zustimmen, fällt es auch dem Vorgesetzten leichter, die Vorteile des tierischen Kollegen zu erkennen.
- Grundsätzlich ist es wichtig, alle Mitarbeiter mit vergleichbaren Arbeitsplätzen gleich zu behandeln, auch in Bezug auf das Mitbringen von Hunden. Der Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter nicht ohne triftigen Grund untersagen, seinen Hund zum Arbeitsplatz mitzubringen, wenn es anderen Mitarbeitern in derselben Position gestattet ist. „Firmen sollten daher im Voraus ein Konzept entwickeln, in dem sie festlegen, wie sie die Eingliederung von Bürohunden langfristig sicherstellen und realisieren möchten“, so Beyer. „Hierbei ist die Erstellung einer schriftlichen Vereinbarung, die alle Rechte und Pflichten enthält, entscheidend. Sollte ein Hund im Betrieb stören oder ein Hundebesitzer die Regeln nicht befolgen, kann der Arbeitgeber die Genehmigung jederzeit und individuell widerrufen.
- Hundebesitzer sind verpflichtet, ihrem vierbeinigen Freund einen Rückzugsort zur Verfügung zu stellen. Dies kann beispielsweise ein Körbchen oder seine vertraute Lieblingsdecke sein, die in einer Ecke nahe des Besitzers positioniert ist. Dieser Platz sollte nicht von Zugluft betroffen oder durch Emissionen, übermäßigen Lärm, Hitze oder Staub beeinträchtigt sein.
- Wenn ein Bürohund Firmeneigentum beschädigt oder andere Personen verletzt, haftet der Halter dafür. Neben einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, empfiehlt Beyer die Implementierung eines schriftlichen Protokolls oder einer Betriebsvereinbarung, in der potenzielle Vorfälle festgelegt sind. Nehmen wir zum Beispiel an, der Hund verrichtet sein Geschäft auf dem Teppich – in einem solchen Fall würden die Kosten vom Halter getragen.
Ein gut sozialisierter und gehorsamer Bürohund ist unverzichtbar
Laut dem Hundetrainer hängt die Eignung eines Hundes als tierischer Arbeitskollege nicht von seiner Rasse ab, sondern davon, ob er gut sozialisiert ist. Ein harmonisches Miteinander erfordert, dass der Vierbeiner gut mit Menschen und Artgenossen auskommt und auf Kommandos hört. Das Hund-Halter-Verhältnis spielt dabei eine entscheidende Rolle. Unabhängig davon, ob man sich in einer U-Bahn, im Park oder im Büro befindet, vertraut der Hund auf die Situationskompetenz seines Halters.
Betriebsklima im Fokus: Wege zur Verbesserung der Arbeitsatmosphäre
Die Mittags-Gassi-Runden bieten nicht nur frische Luft und Bewegung für Hund und Halter, sondern dienen auch als verbindendes Element zwischen Abteilungen. Aus Erfahrung weiß der Experte, dass häufig Kollegen Interesse zeigen, den Spaziergang zu begleiten. Diese gemeinsamen Aktivitäten stärken den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern und verbessern das Betriebsklima. Der Hund wiederum genießt die zusätzliche Aufmerksamkeit.
Der Bundesverband Bürohund e.V. steht Unternehmen zur Seite und bietet Unterstützung und Beratung bei der Integration von Bürohunden. Dies erfolgt sowohl telefonisch als auch durch persönliche Besuche, beispielsweise in Form von Inhouse-Seminaren. Gemeinsam werden maßgeschneiderte Lösungen entwickelt, um die erfolgreiche Einführung der tierischen Kollegen in den Büroalltag zu gewährleisten.