Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat durch die Berufung von 19 sachverständigen und sachkundigen Personen in die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit (ZKBS) einen bedeutenden Schritt unternommen. Diese Berufungen sind besonders bemerkenswert, da sie erstmalig seit der Erweiterung der ZKBS im Jahr 2008 eine umfassende Vertretung aller gesellschaftlichen Gruppen gewährleisten. In der neuen Zusammensetzung der ZKBS sind auch zwei Fachleute für den Bereich Naturschutz vertreten, was auf das wachsende Bewusstsein für den Schutz der Natur hinweist. Die Berufungen wurden von der Bundesregierung in enger Abstimmung mit den Ländern vorgenommen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Interessen angemessen berücksichtigt werden. Die bevorstehende Sitzung der ZKBS am 4. Juli wird somit eine wichtige Plattform bieten, um über Fragen der biologischen Sicherheit zu diskutieren und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Neue Zusammensetzung der ZKBS ab Juli: Entscheidende Sitzung steht bevor
Seit über drei Jahrzehnten ist die Zentralstelle für die Kontrolle von Biologischen Sicherheit (ZKBS) verantwortlich für die Prüfung der möglichen Risiken im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen gemäß den Vorschriften des Gentechnikgesetzes. Die ZKBS dient als Beratungsgremium für die Bundesregierung und die Länder in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten der Gentechnik, einschließlich laufender Verwaltungsverfahren. Prof. Dr. Dr. med. vet. Thomas W. Vahlenkamp, Direktor des Instituts für Virologie an der Universität Leipzig, bleibt weiterhin Vorsitzender des ehrenamtlichen Gremiums. Die Mitglieder des Gremiums werden für einen Zeitraum von drei Jahren berufen und können wiedergewählt werden.
Gemäß dem Gentechnikgesetz und der Verordnung über die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit setzt sich die vorliegende Zusammensetzung aus genetisch modifizierten Organismen zusammen. Diese genetischen Modifikationen können auf verschiedene Arten durchgeführt werden, beispielsweise durch das Einfügen oder Entfernen von Genen. Die gesetzlichen Vorgaben zielen darauf ab, mögliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass die Entwicklung und Anwendung genetisch modifizierter Organismen kontrolliert und überwacht wird, um potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu bewerten.
- Sachverständige mit Fachkenntnissen in Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Hygiene, Ökologie, Toxikologie und Sicherheitstechnik bilden ein Team von zwölf Experten.
- Die achtköpfige Expertengruppe setzt sich aus Vertretern verschiedener Bereiche wie Gewerkschaften, Arbeitsschutz, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz, Verbraucherschutz und Forschungsförderung zusammen. Jeder Teilnehmer vertritt eine bestimmte Fachrichtung und verfügt über umfangreiches Wissen und Erfahrung in seinem Bereich. Die Vielfalt der Fachgebiete gewährleistet eine ganzheitliche Betrachtung und fundierte Entscheidungsfindung in allen relevanten Themen.
- In dieser Organisation ist es eine feste Regelung, dass für jedes Mitglied eine Stellvertretung vorhanden ist. Diese Stellvertretung übernimmt im Bedarfsfall die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Mitglieds, um einen reibungslosen Arbeitsablauf sicherzustellen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Organisation auch bei Abwesenheiten oder unvorhergesehenen Ereignissen handlungsfähig bleibt. Die Einrichtung von Stellvertretungen zeigt den Fokus auf eine effektive Arbeitsstruktur und eine nachhaltige Organisation.
- Um den Anforderungen gerecht zu werden, können bei Bedarf bis zu zwei Sachverständige als zusätzliche stellvertretende Mitglieder in das Gremium aufgenommen werden. Durch ihre Expertise erweitern sie den Erfahrungsschatz des Gremiums und ermöglichen eine umfassendere Betrachtung von Sachverhalten.
Das Gentechnikgesetz legt Wert auf eine sorgfältige Auswahl von Sachverständigen und sachkundigen Personen. Sachverständige müssen über besondere Erfahrungen in ihren Fachgebieten verfügen, vorzugsweise mit internationalem Bezug. Der Wissenschaftsrat schlägt geeignete Sachverständige vor, um sicherzustellen, dass ihr Fachwissen den hohen Anforderungen entspricht. Bei der Berufung der sachkundigen Personen werden Vorschläge aus den gesellschaftlichen Bereichen eingeholt, um eine angemessene Vertretung der verschiedenen gesellschaftlichen Interessen zu gewährleisten. Durch diese differenzierte Herangehensweise trägt das Gesetz zur Einbindung von Expertise und gesellschaftlichen Perspektiven bei Entscheidungen im Bereich Gentechnik bei.
Biologische Sicherheit im Fokus: Die Rolle der Zentralen Kommission
Die Aufgaben der Zentralstelle für die Biologische Sicherheit (ZKBS) sind im Gentechnikgesetz festgelegt. Zu den Hauptaufgaben der ZKBS gehört die Regelung der Risikobewertung von Mikroorganismen, die bei gentechnischen Arbeiten als Spender- oder Empfängerorganismen eingesetzt werden. Bei dieser Bewertung werden mögliche Risiken für die Umwelt und die Gesundheit des Menschen analysiert und bewertet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten, bei der die Sicherheit und mögliche Risiken im Zusammenhang mit diesen Arbeiten beurteilt werden. Zudem hat die ZKBS die Aufgabe, sicherheitstechnische Maßnahmen und gentechnische Anlagen hinsichtlich ihrer Risiken zu bewerten und Empfehlungen für die Minimierung von Gefahren auszusprechen.
Bei Genehmigungsverfahren für Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder das Inverkehrbringen von GVO, die nicht als Lebens- oder Futtermittel dienen, spielt die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) eine bedeutende Rolle. Sie führt umfassende Risikobewertungen durch und gibt darauf basierend konkrete Empfehlungen für die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen. Diese Maßnahmen umfassen technische, organisatorische und persönliche Schutzvorkehrungen, die darauf abzielen, die potenziellen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen auf die Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen und die Umwelt zu minimieren. Zusätzlich dazu hat die ZKBS den Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Entwicklungen im Bereich der Synthetischen Biologie fortlaufend zu überwachen.
Die Zentralstelle für die Sicherheit in der Biotechnologie (ZKBS) agiert als unabhängige Instanz im Auftrag der Länder und der Bundesregierung, um sicherheitsrelevante Fragen in Bezug auf Gentechnik zu untersuchen und zu beurteilen. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Gewährleistung der Sicherheit von Mensch und Umwelt im Zusammenhang mit gentechnischen Arbeiten. Die ZKBS veröffentlicht regelmäßig allgemeine Stellungnahmen zu häufig durchgeführten gentechnischen Arbeiten im Bundesanzeiger, um die Öffentlichkeit über die Ergebnisse ihrer Bewertungen zu informieren. Darüber hinaus legt die ZKBS jährliche Tätigkeitsberichte vor, um der breiten Öffentlichkeit einen umfassenden Einblick in ihre Aktivitäten und Forschungsergebnisse zu ermöglichen. Durch diesen Informationsaustausch wird ein hohes Maß an Transparenz und Vertrauen in den Umgang mit Gentechnik gewährleistet.