Neue Lebens- und Futtermittel haben die Zulassung erhalten, um in die Europäische Union importiert zu werden. Es ist jedoch strikt untersagt, diese Produkte in EU-Ländern anzubauen. Die Entscheidung der EU-Kommission erfolgte nach umfassenden Prüfverfahren, die strenge Anforderungen an die Sicherheit und Qualität der importierten Lebensmittel stellen.
Import erlaubt: EU-Kommission gestattet Verwendung von genetisch veränderten Pflanzen, Anbau bleibt untersagt
Die EU-Kommission hat kürzlich eine Entscheidung getroffen, bei der sie drei unterschiedliche Maissorten, die mittels Gentechnik modifiziert wurden, für den Einsatz als Lebens- und Futtermittel genehmigt hat. Diese Genehmigung hat eine Laufzeit von zehn Jahren und ermöglicht den Import dieser genetisch veränderten Maissorten aus Drittländern in die Europäische Union. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Zulassung nicht den Anbau dieser Genpflanzen innerhalb der EU erlaubt, sondern ausschließlich den Import für den Verwendungszweck in Lebensmitteln und Tierfutter.
Nach den Angaben der Kommission haben die gentechnisch veränderten Pflanzen ein umfassendes und strenges Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat alle relevanten wissenschaftlichen Informationen geprüft und eine positive Beurteilung abgegeben. Diese Bewertung der Behörde bestätigt, dass die Pflanzen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und verantwortungsvoll in den Markt eingeführt werden können.
Laut der vorliegenden Aussage wird eine spezifische gentechnisch veränderte Maissorte erwähnt, die in Bezug auf ihre Resistenz gegen den Zuckerrohrbohrer und den Baumwollkapselbohrer herausragt. Durch gezielte genetische Manipulation wurden in der Maissorte Eigenschaften eingeführt, die es ihr ermöglichen, den Befall durch diese Schädlinge zu bekämpfen. Derzeit plant die Kommission einen Gesetzesvorschlag, der eine mögliche Ausnahme dieser gentechnisch veränderten Pflanzen von den EU-Gentechnikregeln vorsieht. Details zu diesem Vorschlag werden offiziell erst im Juli bekannt gegeben.
Die geplanten Regeln bringen mit sich, dass Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere von den EU-Gentechnikregeln ausgenommen werden, sofern die daraus entstandenen Sorten auch auf natürliche Weise durch Kreuzung oder Auslese hätten entstehen können. Pflanzen, die mithilfe neuer Techniken (NGT) gezüchtet wurden und zur Kategorie 1 der NGT-Pflanzen gehören, fallen unter diese Regelung. Für die Biolandwirtschaft bleiben die strengen Gentechnikregeln gemäß den Plänen weiterhin bestehen.