Straßenverkehr: Kopfhörer können Bußgeld nach sich ziehen

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Fußgänger sollten vorsichtig sein, wenn sie Kopfhörer tragen, da wichtige Umgebungsgeräusche eingeschränkt wahrgenommen werden können.

Kopfhörer im Straßenverkehr: Achtung vor Ablenkung und Unaufmerksamkeit

Durch das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr kann es zu Ablenkung kommen, was wiederum zu einer erhöhten Unfallgefahr führen kann.

Beim Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr sollte man besonders darauf achten, dass wichtige Sondersignale wie Feuerwehr- oder Polizeisirenen gehört werden können. Kopfhörer mit aktiver Geräuschunterdrückung können die Wahrnehmung solcher Signale beeinträchtigen und somit zu gefährlichen Situationen führen. Werden Verkehrsteilnehmer mit Kopfhörern in einen Unfall verwickelt, kann dies laut Versicherern zu einer Teilschuld führen. Daher ist es empfehlenswert, im Straßenverkehr auf den Einsatz solcher Kopfhörer zu verzichten.

Fußgänger sollten beim Tragen von Kopfhörern vorsichtig sein, da sie wichtige Umgebungsgeräusche, wie Fahrradklingeln oder herannahende Autos, möglicherweise nicht ausreichend wahrnehmen können. Insbesondere Elektrofahrzeuge wie E-Autos, E-Scooter und Krafträder mit E-Antrieb erzeugen aufgrund ihrer geringeren Lautstärke möglicherweise weniger Aufmerksamkeit. Diese Fahrzeuge sind jedoch immer häufiger im Straßenverkehr präsent.

Durch die Nutzung von Kopfhörern als Freisprechanlage kann der Fahrer Telefonate und andere Funktionen seines Smartphones per Sprachsteuerung bedienen. Auf diese Weise wird er den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung gerecht, die vorschreiben, dass elektronische Geräte weder aufgenommen noch gehalten werden dürfen.

Die GTÜ rät dazu, die Ohren offen zu halten, um Warnsignale und Umgebungsgeräusche im Straßenverkehr wahrnehmen zu können.

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