In Deutschland ist der Riester-Vertrag eine weit verbreitete Form der Altersvorsorge. Viele Menschen schätzen die staatliche Förderung, die ihnen dabei hilft, für den Ruhestand vorzusorgen. Doch wie steht es um den Schutz des angesparten Kapitals vor Pfändung? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs hat gezeigt, dass der Pfändungsschutz nur unter bestimmten Bedingungen greift.
Pfändungsschutz bei Riester-Verträgen: Voraussetzungen im Fokus
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) informiert darüber, dass das angesparte Kapital im Riester-Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen vor einer möglichen Pfändung geschützt ist. Riester-Sparer müssen förderfähige Beiträge leisten und einen Zulagenantrag stellen. Nur wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, besteht ein Schutz vor Pfändung. Um den Prozess zu vereinfachen und Zeit zu sparen, empfiehlt der BVL die Beantragung eines Dauerzulagenantrags. Dieser muss nur einmal ausgefüllt werden und erspart Riester-Sparern die jährliche Antragstellung.
Der Anbieter des Riester-Vertrags stellt den Riester-Sparern das spezifische Formular für den Dauerzulagenantrag zur Verfügung. Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, muss es lediglich zurückgeschickt werden. Danach müssen die Versicherten nur noch über Veränderungen in ihrer Lebenssituation informieren, zum Beispiel die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Teil der Beiträge, der über die förderfähige Grenze hinausgeht, nicht vor Pfändung geschützt ist. Riester-Sparer sollten daher darauf achten, die förderfähige Grenze einzuhalten, um ihr angespartes Kapital vor einer möglichen Pfändung zu schützen. Zusätzlich ist es ratsam, den Riester-Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, da dies den Verlust der Förderung und eine potenzielle Pfändung des ausgezahlten Kapitals nach sich ziehen kann.
Mit einem Riester-Vertrag erhalten Sparer grundsätzlich einen Pfändungsschutz, der jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Um das angesparte Riester-Vermögen vor Pfändung zu schützen, müssen förderfähige Beiträge geleistet und ein Zulagenantrag gestellt werden. Durch einen Dauerzulagenantrag können Sparer Zeit und Aufwand sparen. Es ist wichtig, nicht mehr einzuzahlen als förderfähig ist und den Vertrag nicht vorzeitig zu kündigen, um den Pfändungsschutz nicht zu verlieren.