Alleinerziehende mit behindertem Kind: Wo man Hilfe bekommt

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Alleinerziehend mit behinderten Kind, dabei sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Mit den richtigen Informationen fällt den Betroffenen das Leben jedoch leichter.

Große Herausforderungen für Alleinerziehende

Wer alleinerziehend ist, hat es im Alltag nicht gerade leicht. Wenn das Kind dann auch noch eine Behinderung hat, leidet die Beziehung oft unter den täglichen Erledigungen. Hinzu kommen die finanziellen Probleme. Dadurch, dass nur eine Person Geld verdienen kann, sind die monatlichen Einkünfte gering. Entsprechend schwierig wird es, wenn viele Arztbesuche fällig sind. Die physiotherapeutische oder logopädische Betreuung stehen auf den Wochenplan. Hier sind die Hilfsangebote nützlich, die einem bei der Versorgung vom behinderten Kind unterstützen. Sich alleinerziehend um alles kümmern zu müssen, strapaziert die eigenen Kräfte. Für die Betroffenen gibt es Selbsthilfegruppen, in denen man sich mit anderen Eltern austauschen kann.

Dabei werden alle möglichen Fragestellungen diskutiert:

  • Welche Aufgaben und Termine stehen auf dem Plan?
  • Wie mit der Behinderung leben?
  • Wird die Liebe von den Alltagsproblemen überlagert?
  • Wie sieht es für Alleinerziehende mit den beruflichen Möglichkeiten aus?
Alleinerziehende mit behindertem Kind: Sich alleinerziehend um alles kümmern zu müssen, strapaziert die eigenen Kräfte. (#01)

Alleinerziehende mit behindertem Kind: Sich alleinerziehend um alles kümmern zu müssen, strapaziert die eigenen Kräfte. (#01)

Hilfe für die Familie: Alleinerziehend, aber nicht allein

Eltern, die sich mit einem behinderten Kind alleingelassen fühlen, können sich in einer Selbsthilfegruppe gegenseitig mit wichtigen Hinweisen versorgen und auf diese Weise die praktischen Fragen besser klären. Teilweise steht dabei die persönliche Lebensgestaltung im Vordergrund, in anderen Fällen geht es um finanzielle Unterstützung. Manchmal scheint es jedoch zu spät für solche Tipps zu sein. Alleinerziehend mit einem behinderten Kind, diese Problemstellung führt möglicherweise zu einer Schuldnerberatung.

Eine Schuldnerberatungsstelle sucht man auf, wenn man in eine finanzielle Notlage geraten ist. Teilweise kommt es sogar zu einer Überschuldung, gerade durch die behinderten Kinder. Die Experten helfen einerseits, diese finanzielle Situation zu entschärfen, andererseits befassen sie sich mit den persönlichen psychischen und sozialen Schwierigkeiten, die mit den Schulden oft einhergehen. Für die arbeitsuchenden Menschen und für die Sozialhilfeempfänger stehen beim Jobcenter und beim Sozialamt die richtigen Ansprechpartner zur Verfügung.

Unterstützung durch juristische Fachleute

Wer alleinerziehend ist, der hat häufig eine Trennung hinter sich. Im Rahmen dieser Trennung sollte man sich anwaltlich beraten lassen. Die Anwaltskosten richten sich nach dem jeweiligen Verfahrenswert, doch mit einer Rechtsschutzversicherung kann man seine eigenen Kosten senken. Da man als alleinerziehendes Elternteil oft nur ein kleines Einkommen hat, ist es eventuell möglich, auf eine Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe zuzugreifen.

In diesem Fall ist die juristische Dienstleistung gratis. In manchen deutschen Bundesländern erhält man eine fachliche Unterstützung in Rechtsberatungsstellen. Hier sitzen fähige Juristen, die Fragen zum Unterhalt, zum Sorgerecht und zum Umgang klären. Die Rechtsexperten haben es sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Betroffenen und des Kindes gegebenenfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Mit einem behinderten Kind ist eine juristische Beratung umso wichtiger.

Alleinerziehende mit behindertem Kind: Wer alleinerziehend ist, der hat häufig eine Trennung hinter sich. Im Rahmen dieser Trennung sollte man sich anwaltlich beraten lassen. (#02)

Alleinerziehende mit behindertem Kind: Wer alleinerziehend ist, der hat häufig eine Trennung hinter sich. Im Rahmen dieser Trennung sollte man sich anwaltlich beraten lassen. (#02)

Das Armutsrisiko

Alleinerziehend mit einem behinderten Kind, in dieser Situation ist das Armutsrisiko sehr hoch. Laut Armutsbericht 2017 sind allein erziehende Elternteile häufiger arm als eine komplette Familie. Das liegt unter anderem an der steuerlichen Regelung.

Weitere Gründe sind:

  • Die ungünstigen Arbeitszeiten,
  • die fehlende Kinderbetreuung,
  • die erforderliche Pflege und Betreuung der behinderten Kinder,
  • die teuren Medikamente und Hilfsmittel.

Nicht in jedem Fall werden die erforderlichen Mittel von der Krankenversicherung oder Pflegekasse übernommen. Darum sollte man sich über die Versicherungsleistungen und Pflegestufen informieren, um gegen die Kürzungen anzugehen.

Hinweise zur Pflegeversicherung

Die Kranken- und Pflegeversicherung gilt nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch für ihre Kinder. Auch die behinderten Kinder sind bei ihren Eltern mitversichert. Sie bleiben oft lebenslang mitversichert, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für sich sorgen können.

Um das Geld von der Krankenversicherung zu erhalten, muss der entsprechende Antrag gestellt werden. Für die Einstufung in den Pflegegrad ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung zuständig (MDK). Abhängig von dieser Einstufung fällt der zugesagte Geldbetrag oder die Sachleistung etwas höher oder niedriger aus. Das sogenannte Pflege-Geld erhält man bei der eigenen Pflege des Kindes. Wenn für die Betreuung der behinderten Kindern ein Pflegedienst betreut wird, übernimmt die Krankenversicherung die entsprechenden Kosten als Sachleistung und kümmert sich um die Erstattung.

Alleinerziehende mit behindertem Kind: Auch die behinderten Kinder sind bei ihren Eltern mitversichert. Sie bleiben oft lebenslang mitversichert, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für sich sorgen können. (#03)

Alleinerziehende mit behindertem Kind: Auch die behinderten Kinder sind bei ihren Eltern mitversichert. Sie bleiben oft lebenslang mitversichert, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für sich sorgen können. (#03)

Ist das Pflege-Geld anzurechnen?

Das Pflege-Geld der Krankenkasse für die behinderten Kinder wird nicht auf andersartige Leistungen angerechnet. Das heißt, dass der bis dahin gezahlte Unterhalt fortläuft. Auch das Arbeitslosengeld oder andere Zuschüsse werden beim Bezug von Pflege-Geld nicht angepasst. Hier ist also nicht mit Abzügen zu rechnen.

In dem Fall, dass sich Freunde, Verwandte oder Nachbarn pflegerisch um den Nachwuchs kümmern, kann das Pflege-Geld an diese weitergegeben werden. Steuerpflichtig ist dieses Geld nicht.

Wie sieht es mit einer Haushaltshilfe und einer weiteren Betreuung aus?

Abhängig von der Situation übernimmt die Krankenkasse möglicherweise die Kosten für eine Haushaltshilfe. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die alleinerziehende Mutter eine Kur macht oder sich im Krankenhaus aufhält.

Die Voraussetzungen für die Haushaltshilfe sehen so aus:

  • Niemand aus der Familie kann den Nachwuchs versorgen,
  • mindestens eins von den Kindern ist noch nicht zwölf Jahre alt,
  • ein Kind mit Behinderung ist pflegebedürftig.

Die Kostenübernahme der Haushaltshilfe wirkt sich nicht auf die weiteren Leistungen aus. Ein entsprechender Antrag auf diese Hilfe ist bei der Krankenversicherung einzureichen. Gegebenenfalls ist auch eine Betreuungshilfe möglich. Dieser Betreuungsbetrag wird ausgezahlt, wenn das behinderte Kind eine ständige Betreuung benötigt. Die Höchstgrenze liegt laut Pflege-Leistungs-Ergänzungs-Gesetz bei 460 Euro.

Video: Alltag – Alleinerziehend mit behinderten Kind

Der Anspruch auf zusätzliche Unterstützungsleistungen

Ergänzend zu den üblichen Sach- und Geldleistungen hat man alleinerziehend mit behindertem Kind die Möglichkeit, technische Hilfsmittel und ähnliche Unterstützungen zu beanspruchen. Hierzu gehören beispielsweise Windeln, ein Notruf-Gerät oder Umbauten, die die Wohnung barrierefrei machen. Solche Umbaumaßnahmen werden mit maximal 2.557 Euro bezuschusst. Dieser Grenzwert gilt für jedes einzelne Umbau-Projekt. Wenn mehrere anspruchsberechtigte Menschen im gleichen Haushalt wohnen, steigt der Zuschuss für einen Umbau auf maximal 10.288 Euro an.

Die monatlichen Zuschüsse kalkulieren

Die betroffenen Eltern, die ihr behindertes Kind selbst betreuen und pflegen, bekommen die Beiträge für die Rentenversicherung erstattet. Abhängig von der Pflegestufe des Kindes werden die Beiträge ganz oder nur teilweise übernommen. Dabei gelten bestimmte Regeln. So darf man maximal 30 Stunden wöchentlich arbeiten und muss den Nachwuchs für eine Zeit von mindestens 14 Stunden pro Woche zu Hause versorgen.

Alleinerziehend mit einem behinderten Kind: Wenn der Nachwuchs nicht fähig ist, sich im Erwachsenenalter selbst zu versorgen, kommt das Kindergeld lebenslang. Wenn die Eltern zusammen für die Kinderbetreuung sorgen, teilen sie sich das Kindergeld und auch den Pauschbetrag. Das gilt auch für den Fall, dass der Nachwuchs bei der Mutter ist und der Vater für die Unterhaltszahlungen verantwortlich ist. Gegebenenfalls können Kindergeld und Pauschbetrag individuell aufgeteilt werden, was jedoch nur funktioniert, wenn sich Vater und Mutter einig sind und die Anträge entsprechend ausfüllen. Die Finanzbeamten geben die erforderlichen Auskünfte zu möglichen Steuervergünstigungen.

Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt gezahlt, bis der Nachwuchs zwölf Jahre alt ist. Auf diesen Zuschuss hat man nur ein Anrecht, wenn kein Unterhalt gezahlt werden kann.

Besondere Unterstützungen

Als wichtige Hilfe wird außerdem die Familienunterstützung genannt. Sie ist als Familienentlastender Dienst (FED) oder als Familienunterstützender Dienst (FUD) bekannt. Diese Stelle hilft den Betroffenen dabei, etwas Freiraum zu schaffen. Mit einem behinderten Kind und alleinerziehend hat man kaum Zeit für sich. Hier springt bei Bedarf der FED oder FUD ein, damit sich die Eltern auch einmal entspannen können. Nach einer solchen Erholungspause wenden sie sich wieder mit neuer Liebe und Aufmerksamkeit ihren behinderten Kindern zu.

Mit einem behinderten Kind und alleinerziehend hat man kaum Zeit für sich. Hier springt bei Bedarf der FED oder FUD ein, damit sich die Eltern auch einmal entspannen können. (#04)

Mit einem behinderten Kind und alleinerziehend hat man kaum Zeit für sich. Hier springt bei Bedarf der FED oder FUD ein, damit sich die Eltern auch einmal entspannen können. (#04)

Steuerliche Grundlagen

Die Pflege, die Hilfsmittel und auch die vielen Schwierigkeiten im alltäglichen Leben erhöhen die Lebenshaltungskosten, wenn man alleinerziehend ist und der Nachwuchs unter einer Behinderung leidet. Daher gibt es eine steuerliche Entlastung für die Familien. Das Steuerrecht spricht in diesem Zusammenhang von der außergewöhnlichen Belastung. Abhängig von der Einstufung der Behinderung gibt es einen steuerfreien Pauschbetrag, den das für die Versorgung verantwortliche Elternteil auf sich selbst überschreiben lassen kann. Wenn der Nachwuchs erwachsen ist, einen Job hat und den Pauschbetrag selbst beansprucht, ist das nicht möglich. Doch solange man alleinerziehend für die Betreuung von dem behinderten Kind zuständig ist, kann man von der steuerlichen Regelung ein wenig profitieren.

Die beruflichen Chancen

Wenn eine alleinerziehende Mutter ein behindertes Kind versorgt, fällt ihr der Wiedereinstieg ins Berufsleben schwer. Einerseits muss sie sich um ihre Familie kümmern, andererseits möchte sie ihre Karrierechancen nicht aufgeben. Gerade Frauen haben es nicht leicht, sich in der Berufswelt zu behaupten, ohne dass dabei die Kinder leiden.

Von dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. gibt es ein Projekt, das sich mit dem Wiedereinstieg unter speziellen Herausforderungen beschäftigt. Die dazugehörige Broschüre liefert nützliche Tipps, wie auch stark beanspruchte Mütter mit behinderten Kindern im Beruf weiter machen können.

Wer sich im Berufsleben wohlfühlt, der hat zwar zunächst weniger Zeit für seine gesunden oder behinderten Kinder, doch die bessere Laune wirkt sich positiv auf das gemeinsame Leben aus. Das bekommen alle Familienmitglieder zu spüren. Mit den richtigen Hilfestellungen und Kontaktadressen lässt sich die schwierige Zeit gut überstehen, ohne dass die Liebe darunter leidet.


Bildnachweis:© Shutterstock – Titelbild: Olesia Bilkei – #01: SpeedKingz – #02: InesBazdar – #03: wavebreakmedia – #04: Jaren Jai Wicklund

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