Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine bedeutende Entscheidung im Diesel-Abgasskandal getroffen, die auch Auswirkungen auf die Haftung von Rechtsschutzversicherern hat. Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 5. Mai 2023 festgestellt, dass die ARAG-Versicherung die Kosten für die zweite Instanz einer Diesel-Klage gegen Audi tragen muss. Dieses Urteil steht im Einklang mit der neuen Rechtsprechung, die infolge der EuGH-Entscheidung entstanden ist. Es verdeutlicht die rechtlichen Konsequenzen der EuGH-Entscheidung für Rechtsschutzversicherer wie die ARAG-Versicherung.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Rechtsspruch: LG Düsseldorf erkennt Erfolgsaussichten
Im konkreten Fall (Az.: 9a O 122/22) befand das Gericht, im Gegensatz zur ARAG, dass die Klage im Diesel-Abgasskandal hinreichende Erfolgsaussichten hat. Die Entscheidung des Gerichts basierte dabei explizit auf dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf den Diesel-Abgasskandal. Am 21. März 2023 entschied der EuGH, dass bereits fahrlässiges Handeln seitens der Hersteller für Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ausreicht. Darüber hinaus erklärte der EuGH die Verwendung von Thermofenstern zur Manipulation der Abgasreinigung als rechtswidrig. Das Gericht sah in diesem EuGH-Urteil eine ausreichende Grundlage, um Erfolgsaussichten für das vorliegende Klageverfahren anzunehmen.
Europäischer Gerichtshof unterstützt Verbraucher in Diesel-Klagen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren zusammenfasst, könnte eine wichtige Rolle bei der Veränderung der Rechtslage gespielt haben, indem sie relevante rechtliche Argumente und Entscheidungen des EuGH präsentiert hat. Dadurch könnte das Landgericht Düsseldorf zu der Erkenntnis gelangt sein, dass ausreichende Erfolgsaussichten für die Klage gegen den Autohersteller Audi bestehen. Diese Zusammenfassung und die folgende Entscheidung könnten den Rechtsschutzversicherern klargemacht haben, dass sie ihre Position überdenken müssen.
Im Jahr 2019 entschied das Landgericht Bonn über die Schadensersatzklage eines Verbrauchers, der im Dezember 2015 einen gebrauchten Audi A6 mit dem Motor EA896 für 36.350 Euro erworben hatte. Der Verbraucher behauptete, dass der PKW mit unzulässigen Abschalteinrichtungen, darunter ein „Thermofenster“, ausgestattet war, und dass er dadurch vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt wurde. Das Gericht kam im Jahr 2021 zu dem Schluss, dass die Klage unbegründet war und wies sie daher ab.
Die Rechtsschutzversicherung der ARAG lehnte im Mai 2021 die Deckungszusage für die Berufung ab und führte als Grund an, dass die Erfolgsaussichten nicht ausreichend seien. Die Versicherung sah keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Berufung und verweigerte daher die Kostenübernahme. Der Verbraucher schlug vor, einen sogenannten Stichentscheid zu nutzen, um eine objektive Einschätzung der Erfolgsaussichten zu erhalten, aber die ARAG lehnte diese Option ab. Daraufhin entschied sich der Verbraucher, eine Deckungsklage gegen die Versicherung einzureichen, um die Kosten für die Berufung geltend zu machen.
Das LG Düsseldorf hat eine abweichende Einschätzung der Sachlage vorgenommen. Zum einen hat das Gericht entschieden, dass der Rechtsschutzfall eingetreten ist und Versicherungsschutz besteht. Zum anderen hat es die Erfolgsaussichten für die Klage als positiv bewertet. Laut der Urteilsbegründung des Gerichts behauptet der Kläger, dass das Fahrzeug mit verschiedenen illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist, darunter ein Thermofenster und eine Lenkwinkelerkennung. Diese Abschalteinrichtungen bewirken, dass die Abgasreinigung im Prüfbetrieb zu einem niedrigeren Stickstoffausstoß führt. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die kürzlich ergangene Entscheidung des EuGH, der festgestellt hat, dass Thermofenster als illegale Abschalteinrichtungen anzusehen sind und den Verbrauchern daher Schadensersatzansprüche zustehen.
Rechtlicher Ausweg möglich: Urteil kann angefochten werden
Ein kostenloser Online-Check wird Personen empfohlen, die Schwierigkeiten mit Deckungszusagen ihrer Rechtsschutzversicherung haben, und die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht ihnen zur Verfügung. Die aktuellen Entwicklungen im Abgasskandal haben die Erfolgsaussichten der Verbraucher bei Schadensersatzforderungen erheblich verbessert. Infolgedessen sollten die Rechtsschutzversicherer die Kosten für Klagen im Zusammenhang mit Diesel-Fahrzeugen übernehmen. Dr. Stoll & Sauer ist eine renommierte Kanzlei, die sich auf den Abgasskandal spezialisiert hat und den Betroffenen umfangreiche Unterstützung bietet.
Erfreuliche Neuigkeiten im Diesel-Abgasskandal: Verbesserungen für Verbraucher
Der Diesel-Abgasskandal und die zahlreichen noch anhängigen Verfahren verdeutlichen die Notwendigkeit einer umfassenden rechtlichen Aufarbeitung und Klärung der Verantwortlichkeiten. Die anhaltenden Schadensersatzklagen gegen Autohersteller zeigen, dass der Diesel-Abgasskandal nicht nur ein temporäres Ereignis war, sondern weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucher hat. Die aktuellen Entwicklungen und gesteigerten Erfolgsaussichten bieten Hoffnung auf eine gerechte Lösung für die Geschädigten und tragen dazu bei, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit zu stärken.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 hat eine wegweisende Entscheidung im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal getroffen. Indem der EuGH festgelegt hat, dass fahrlässiges Handeln für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend ist, wird der Zugang zur Justiz für Verbraucher erheblich erleichtert. Bisher mussten Verbraucher den schwierigen Nachweis von Sittenwidrigkeit und Vorsatz erbringen, was oft mit erheblichem Aufwand verbunden war. Durch die neue Rechtsprechung des EuGH haben Verbraucher nun eine klarere Grundlage, um ihre Ansprüche geltend zu machen und gegen betroffene Unternehmen vorzugehen.
Am 8. Mai 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) versucht, seine Position in Bezug auf Diesel-Fahrzeuge und Abgasmanipulationen neu zu definieren. Nach ausgiebigen Verhandlungen neigt der Diesel-Senat des BGH zu einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, die es den Verbrauchern ermöglicht, den durch Abgasmanipulationen verursachten Wertverlust erstattet zu bekommen und ihre Fahrzeuge weiterhin zu nutzen. Während noch viele Fragen offen sind, ist die Richtung der Entscheidung klar: Es wird eine neue Art von Schadensersatz geben, die den Verbrauchern den Zugang zu ihrem Recht erleichtert. Dies könnte zu einer Klagewelle führen, bei der die Versicherer für die Deckung der Klagen verantwortlich sind. Die endgültige Entscheidung des BGH wird am 26. Juni 2023 verkündet.
Mit der Aufhebung des Software-Updates für den VW-Skandalmotor EA189 und der Erklärung als illegal durch das Verwaltungsgericht Schleswig wurde der Diesel-Abgasskandal erneut in den Fokus gerückt. Das Thermofenster im Update war eine gezielte Manipulation der Abgasreinigung, die es den Fahrzeugen ermöglichte, die geltenden Emissionsgrenzwerte zu umgehen. Das Urteil des Gerichts signalisierte, dass solche Praktiken nicht toleriert werden und dass strengere Kontrollen und Sanktionen erforderlich sind, um zukünftige Skandale zu verhindern.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Zulassungsbehörde verpflichtet ist sicherzustellen, dass die betroffenen Fahrzeuge wieder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu zählt die Möglichkeit der Stilllegung oder des Entzugs der Typgenehmigung. Um ihre Rechte zu schützen, empfiehlt es sich für Verbraucher, schnell zu handeln und Klage gegen den Fahrzeughersteller ihres Diesel-Fahrzeugs einzureichen. Diese Maßnahmen sind besonders relevant, da Thermofenster in nahezu allen betroffenen Modellen verbaut sind.
Die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) veröffentlichten Bosch-Papiere legen offen, dass alle Hersteller beim Automobilzulieferer Abschalteinrichtungen bestellt haben, um die gesetzlichen Abgasnormen zu umgehen. Diese Offenbarung wirft ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit einer strengeren Überwachung und Regulierung der Automobilindustrie, um derartiges Fehlverhalten zu verhindern.
Verbraucher, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, stehen vor erheblichen finanziellen Einbußen. Sie riskieren Fahrverbote, Stilllegungen ihrer Fahrzeuge und Wertverluste. Um ihre Situation zu verbessern, empfiehlt es sich, individuelle Klagen einzureichen, da die Erfolgsaussichten laut aktueller Rechtsprechung äußerst vielversprechend sind. Ein kostenfreier Online-Check ermöglicht es den Betroffenen, den besten Weg aus dem Dieselskandal zu finden, indem ihre konkreten Fälle geprüft werden, um eine Ersteinschätzung zu erhalten. Gemeinsame Schritte gegen den Autohersteller werden erst unternommen, nachdem die individuellen Umstände bewertet wurden. Sollte die Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigern, wird die Kanzlei Deckungsklagen einreichen, um den Verbrauchern zu helfen.