Bagatellschäden am Auto: Kratzer im Lack, Delle im Blech, Loch im Geldbeutel

0

Bagatellschäden am Auto hat man, ehe man sich’s versieht. Der Nachbar schrammt mit der Getränkekiste an das Auto, Die Kinder spielen Fußball und der Ball donnert mal eben kurz am Tor vorbei und trifft die Antenne. Auch wenn die Schäden vermeintlich klein sind, können sie doch zu größeren Problemen führen.

Trotz Bagatellschaden Polizei holen – immer!

Es ist ein kleiner Kratzer im Lack.. Was tun? Die wenigsten melden den Bagetellschaden der Kfz-Versicherung oder der Polizei. Wer bezahlt den Kratzer im Lack? fragen sich dann viele, ohne sich dabei darüber Gedanken zu machen, dass sie zuallererst den Schaden bei Versicherung oder Polizei melden sollten.

Kippt ein Fahrrad gegen die Autotür, muss man die Auto-Tür lackieren. Schließlich kann der Kratzer im Lack (Versicherung hin oder her) tiefer gehen und Feuchtigkeit dringt vielleicht bis zur Metallschicht vor. Die Folge: Rost am geliebten Auto, das möglicherweise noch ein Neuwagen ist… Was Kratzer im Auto kosten merkt man schnell, bemüht man wegen dem Bagatellschaden Gutachter oder lässt sich in der Kfz-Werkstatt oder Lackiererei ein Reparatur-Angebot machen. Schnell produziert der Kratzer am Auto Kosten in vierstelliger Höhe.

Bagatellschaden: Kfz-Versicherung und Gutachten

Bleiben wir ruhig mal beim Fahrrad von oben. Kippt es gegen die Autotür, kann man als Laie – und das sind doch wohl sehr viele unter uns – kaum noch erkennen, wie gravierend der Schaden wirklich ist. Rollt beispielsweise ein Pkw im Schritttempo auf die Stoßstange ( pardon Stoßfänger ) des Vordermannes, kann sich der Rahmen des Pkw des Vordermanns verziehen. Und spätestens jetzt wird auch allen klar, dass solche Schäden, die man nicht mit dem bloßen Auge von außen erkennen kann, den Fachmann brauchen, der sie identifiziert und bzgl. der Kosten bewertet: der Gutachter.

Kratzer am Auto: Versicherung oder Vergessen?

Sicher ist der eine oder andere einfach nur bequem. Allerdings kostet ein Sachverständigen-Gutachten auch richtig Geld und man weiß ja, das die Kfz-Versicherung das Sachverständigen-Gutachten nicht zahlt, wenn es sich wirklich „nur“ um einen Bagatellschaden handelt. Als Bagatellschaden zählt übrigens im Allgemeinen ein Schaden, der 750 Euro nicht übersteigt. Was tun mit dem Bagatellschaden?

Ein Kurzgutachten einholen?

Wer die Fahrt zur Werkstatt wählt, kann dort die Schadenshöhe prüfen lassen. Wer doch zum Sachverständigen fährt, hat noch einen Joker in der Hinterhand: der Sachverständige kann auch ein Kurzgutachten erstellen. Das Kurzgutachten hat die Qualität eines Kostenvoranschlags. Es kostet etwa 60 bis 120 Euro und man darf damit rechnen, dass die meisten Kfz-Versicherer die Kosten übernehmen.

Kratzer im Auto-Lack: Kosten und Preise

Wie hoch sind denn nun die Kosten für einen Kratzer am Auto? Vorhin sprachen wir ja über die ramponierte Stoßstange. An einem Kleinwagen mit einigen Jahren auf dem Buckel kann man ein Ersatzteil oft schon für unter 100 Euro erstehen. Die Lackierung ist hier manchmal schon mit unter 400 Euro erledigt.

Der Spaß ist zu Ende, wenn der Unfallwagen ein Mittelklassewagen ist. Auch wenn die Stoßstange nur repariert und lackiert werden muss, schlägt der schnell mit um die 1500 Euro Kosten zu buche. Tauscht man die Stoßstange dagegen aus, hat man Ratz Fatz über 2000 Euro am Bein.

Zentralruf der Versicherer: vorsicht!

Was die Versicherer recht gern sähen, ist der Anruf direkt beim Zentralruf der Versicherer. Die Versicherung möchte natürlich die Reparatur des Schadens von einer ihrer bevorzugten kostengünstigen Werkstätten ausführen lassen. Eigentlich sollte der Zentralruf nur dazu genutzt werden, die Verbindung zum Versicherer des Unfallgegners herzustellen. Die Versicherer nutzen allerdings oftmals die Gelegenheit, mit geschulten Mitarbeitern den Versicherungsnehmer zu der bevorzugten Werkstatt der Versicherung zu lotsen.

Soll ich wegen dem Bagatellschaden zum Anwalt gehen?

Warum nicht? Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung den Anwalt zahlen. Somit kostet es dann nichts, mit dem „Kratzer im Lack“ zum Anwalt zu gehen. Wer weiß, dass ein Geschädigter von den Versicherern im Durchschnitt nur 80 Prozent der eigentlich berechtigten Ansprüche erhält, dem wird schnell klar, dass der Gang zum Anwalt oft bares Geld wert sein kann.

Autounfall mit Bagatellschäden? Polizei rufen, was sonst!

In den ersten Minuten nach dem Unfall entscheiden Sie selbst, wie die Regulierung des Schadens später ablaufen wird. Gibt der Unfallgegner seine Schuld uneingeschränkt zu, entspannt das erstmal die Situation. Überlegt er es sich später wieder, kommt Laune auf. Dem beugt man vor, indem man schlicht die Polizei ruft und den Unfall aufnehmen lässt. Am Polizeiprotokoll gibt es später nichts zu deuteln. Auch eine Schuldanerkenntnis mit der Unterschrift des Unfallgegners hilft schon, wenn beide Parteien darin auch den Unfallhergang beschreiben.

Wichtig: das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners notieren und dessen Versicherungsnummer, Name, Anschrift. Mann kann sich auch den Personalausweis zeigen lassen, um sicherzugehen, dass die Angaben stimmen. Machen Sie auch Fotos von Unfallort, den Schäden und den Positionen der Fahrzeuge. SO wird aus der Bagatelle keine Katastrophe bei der späteren Regulierung.

Europäischer Unfallbericht

Der europäische Unfallbericht ist bei der Aufnahme der Informationen sehr hilfreich. Er gibt vor, welche Daten und Fakten nach dem Unfall zu erheben sind. Meist steht man ja ein wenig unter Schock, wenn nach dem Unfall am geliebten Auto eine größere Delle zu sehen ist. Da fehlt auch dem sonst überlegtesten Autofahrer der rote faden und man denkt oft nicht an die einfachsten und wichtigsten Dinge. Gut für sie: der europäische Unfallbericht kann kostenlos heruntergeladen werden. Legt man ihn ins Handschuhfach, ist er stets griffbereit, auch wenn man ihn eigentlich gar nicht benutzen will.


Bildnachweis: © unsplash.com – Dietmar Becker

Lassen Sie eine Antwort hier