Elternzeit auf die individuelle, flexible Art

0

Frisch gebackene Eltern wünschen sich viel Zeit für die Familie. Mittlerweile haben sich die Arbeitgeber darauf eingerichtet und bieten ihren Angestellten die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Doch worauf muss man im Detail achten?

Grundlegende Hinweise zur Elternzeit: Wer ist dazu berechtigt?

Die Elternzeit gilt als eine Art Auszeit für junge Eltern. Um sie zu planen, muss man sich gut vorbereiten und wissen, wie lange die maximal zu beanspruchende Elternzeit andauert und welche Bedingungen gelten.

Alle Eltern, die bis zur Geburt ihres Kindes einen Beruf ausgeübt haben, sind dazu berechtigt, Elternzeit zu nehmen. Diese Grundregel gilt nicht nur für die leiblichen Eltern eines Kindes, sondern auch für Adoptiv- und Pflegeeltern. In der arbeitsfreien Elternzeit sollen die Erziehungsberechtigten mehr Freiraum haben, um die Kinder betreuen zu können. Das ist auch dann möglich, wenn es um Kinder geht, die von dem Partner mit in die Beziehung gebracht wurden.

Seit 2009 dürfen unter bestimmten Bedingungen auch die Großeltern Elternzeit beanspruchen. So lange ihre Kinder noch nicht volljährig sind oder ihre Schul- oder Ausbildungszeit nicht abgeschlossen haben, können sie einen Antrag auf die sogenannte Großelternzeit stellen.

Video: Elternzeit — Abeitsrecht

Wissenswertes zur Anmeldung der Elternzeit

Um für die Elternzeit von der Arbeit freigestellt zu werden, muss man seinen Arbeitgeber rechtzeitig über diese Pläne in Kenntnis setzen. Jeder Arbeitnehmer kann diesen Anspruch geltend machen, dazu ist er laut Gesetz berechtigt. Die Anmeldung für die Elternzeit muss schriftlich erfolgen. Im Allgemeinen schließt sich die Elternzeit der Mutter direkt an die Frist des Mutterschutzes an, beim Vätern beginnt sie oft schon mit dem Zeitpunkt der Niederkunft.

Der Arbeitgeber braucht diese schriftliche Anmeldung mindestens sieben Wochen vor dem Beginn der Elternzeit. Das Schreiben muss alle wichtigen Informationen dazu enthalten, wie die zweijährige, erste Phase gestaltet werden soll. Dabei kann es beispielsweise um den Wunsch nach Teilzeitarbeit gehen, die man am besten so detailliert wie möglich aufführt. So kann sich der Arbeitgeber überlegen, wie sich die reduzierten Wochenstunden und die veränderten Arbeitszeiten ausgleichen lassen.

Wenn es schließlich zur endgültigen Vereinbarung zwischen den Eltern und ihrem Arbeitgeber kommt, so sollte diese schriftlich festgehalten werden. Acht Wochen, bevor das zweite Jahr der Elternzeit abläuft, ist eine verbindliche Absprache für die weitere Zeit zu treffen. Eine Mutter, die zunächst drei Jahre Elternzeit anmeldet, kann sich zum Ende des zweiten Jahres umentscheiden und das dritte Elternzeitjahr erst zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.

Um für die Elternzeit von der Arbeit freigestellt zu werden, muss man seinen Arbeitgeber rechtzeitig über diese Pläne in Kenntnis setzen. Jeder Arbeitnehmer kann diesen Anspruch geltend machen, dazu ist er laut Gesetz berechtigt. (#01)

Um für die Elternzeit von der Arbeit freigestellt zu werden, muss man seinen Arbeitgeber rechtzeitig über diese Pläne in Kenntnis setzen. Jeder Arbeitnehmer kann diesen Anspruch geltend machen, dazu ist er laut Gesetz berechtigt. (#01)

Teilzeitarbeit: Eine beliebte Lösung für die Elternzeit

Laut Gesetzt dürfen Eltern innerhalb der Elternzeit ihre Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle reduzieren. Diese darf maximal 30 Wochenstunden beinhalten. Durch eine solche Arbeitszeitreduzierung verlieren die Eltern nicht den Kontakt zu den Kollegen und können sich auf dem aktuellen Stand halten. Das erleichtert ihnen später den Wiedereinstieg in ihren Job. Dennoch haben sie durch die reduzierten Arbeitsstunden mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Auf diese Weise lässt sich die Berufstätigkeit perfekt mit der Familienbetreuung vereinbaren. Immer häufiger entscheiden sich Mutter und Vater im gleichen Zeitraum für Teilzeitarbeit, was sich sehr positiv auf die familiäre Situation auswirkt.

Die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit unterliegt bestimmten Einschränkungen, die man genau einhalten muss, um den Anspruch auf Elterngeld nicht zu verlieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Maximalgrenze von wöchentlich 30 Stunden überschritten wird.
Bei der Inanspruchnahme eines Teilzeitmodells ist es möglich, die drei Jahre in zwei einzelne Phasen aufzuteilen. Dieses Recht gilt für beide Elternteile, die gemeinsam oder in abwechselnden Zeiträumen in Teilzeit arbeiten.

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit besteht nur in Betrieben, die über 15 Arbeitnehmer beschäftigen, wobei Auszubildende nicht mitgezählt werden. Zudem muss man über sechs Monate in dem Unternehmen angestellt sein, um die Teilzeitstelle in Anspruch nehmen zu können. Als Teilzeitmodell kommt eine wöchentliche Stundenzahl von 15 bis 30 infrage. Die Arbeitnehmer können also nicht unter 15 Stunden in der Woche arbeiten.

Laut Gesetzt dürfen Eltern innerhalb der Elternzeit ihre Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle reduzieren. Diese darf maximal 30 Wochenstunden beinhalten. (#02)

Laut Gesetzt dürfen Eltern innerhalb der Elternzeit ihre Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle reduzieren. Diese darf maximal 30 Wochenstunden beinhalten. (#02)

Die Dauer der Elternzeit

Väter, die stark in ihrem Job eingebunden sind, nehmen häufig eine Elternzeit von zwei Monaten. Diese zwei Monate sind auch für die Teilzeitarbeit das Minimum. Mit der Mindestbegrenzung soll die Organisation im Betrieb erleichtert werden, denn häufig ist dadurch eine Aufteilung der Vollzeitstelle in zwei Teilzeitstellen nötig.

Nur wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Anspruch auf Teilzeit abzulehnen. Darum ist es sehr wichtig, den schriftlichen Antrag rechtzeitig vorzulegen. So hat der Arbeitgeber sieben Wochen lang Zeit, sich auf die betrieblichen Veränderungen einzustellen und eventuell eine Umorganisation oder eine Arbeitsverteilung vorzubereiten.

Grundsätzlich haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu nehmen. Diese drei Jahre müssen aber nicht am Stück als Elternzeit genommen werden. Das ermöglicht den Eltern eine individuelle Regelung, bei der sie sich gemeinsam abstimmen können. Häufig ist es die Mutter, die in den ersten Jahren das Kind betreut, während der Vater zwei oder drei Monate in Teilzeit arbeitet.

Die Elternzeit gilt für beide Elternteile unabhängig voneinander. Der Arbeitgeber kann also keine Ablehnung aussprechen und dafür die aktuelle Teilzeit der Mutter als Argument aufführen. Wenn der Chef zustimmt, ist gegebenenfalls eine Aufteilung und längere Verschiebung der Elternzeit möglich. Bei einem solchen Modell unterbricht man nach den ersten zwei Jahren seine Elternzeit und nimmt das dritte Jahr erst später. Die gesamte Elternzeit von drei Jahren muss allerdings innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes genommen werden.

Wie sieht es mit dem Kündigungsschutz von Eltern aus?

Frauen haben einen Kündigungsschutz, der ab dem Zeitpunkt gilt, an dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wird. Später folgt direkt an diesen Kündigungsschutz die Elternzeit. Bei den Vätern sieht das Gesetz eine andere Regelung vor: Sie sind erst acht Wochen bevor die Elternzeit beginnt vor der Kündigung sicher.

Der optimale Zeitpunkt für Väter, ihren Arbeitgeber über den Geburtstermin des Kindes zu informieren, ist also nach Eintritt der achtwöchigen Kündigungsschutzfrist aber noch sieben Wochen vor der angesetzten Elternzeit. Diese Woche sollte man nicht verpassen, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber keine Kündigung ausspricht. Wenn der werdende Vater schon mit stolzgeschwellter Brust von seinen Plänen zur Elternzeit spricht, so erhält er womöglich noch vorher eine Kündigung vom Chef.

Video: Elterngeld erklärt: Alles zu Basis, Plus, Partnerschaftsbonus, Steuerklasse & Antrag

Wie sieht es finanziell aus, wenn beide Eltern beim Kind bleiben?

Zeitlich und finanziell gesehen ist ein Elternzeitmodell besonders interessant. Gerade am Anfang möchten beide Eltern mit dem Kind zusammen sein. Das funktioniert optimal, wenn der Vater gleich in den ersten zwei Monaten nach Geburtstermin seine Elternzeit in Anspruch nimmt. In dieser Phase der Mutterschutzfrist bezieht die Mutter noch das Nettogehalt, gleichzeitig erhält die junge Familie das Elterngeld des Vaters.

Abhängig von der finanziellen Situation können die Eltern ihre berufliche Pause auch verlängern. Bis zu drei Jahre Elternzeit sind möglich. Allerdings besteht dann keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe.

Die flexible Gestaltung der Auszeit erfordert eine genaue Planung

Ohne eine Unterbrechung und Verschiebung ist die Elternzeit am dritten Geburtstag des Kindes vorbei. Doch die Möglichkeiten einer beruflichen Auszeit oder einer Teilzeitlösung lassen den Eltern viel Spielraum, ihr Leben möglichst angenehm einzurichten, ohne dass dadurch zu hohe Einbußen zu verzeichnen sind.

Die Urlaubsansprüche verfallen übrigens nicht, was dann interessant werden kann, wenn sich nach dem ersten Kind noch ein zweites ankündigt. So kann die Mutter zur Überbrückung von schwierigen Phasen ihren Resturlaub beanspruchen. Auch wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, ist die Einforderung des Resturlaubs möglich.

Schon während der Elternzeit ist es sinnvoll, den Wiedereinstieg in den Job zu planen. Die Eltern sollten sich überlegen, wie ihre Tage ablaufen und welche Betreuung für das Kind infrage kommt. Für die Familie ist die gemeinsame Zeit sehr wichtig, trotzdem kommt es im Laufe der Monate und Jahre zu Veränderungen und manchmal auch zu stärkeren Umbrüchen. Das Kind kommt in die Kita, ein Geschwisterchen kündigt sich an, eine berufliche Umorientierung findet statt: All diese Dinge müssen gut überlegt werden.

Schon während der Elternzeit ist es sinnvoll, den Wiedereinstieg in den Job zu planen. Die Eltern sollten sich überlegen, wie ihre Tage ablaufen und welche Betreuung für das Kind infrage kommt. (#03)

Schon während der Elternzeit ist es sinnvoll, den Wiedereinstieg in den Job zu planen. Die Eltern sollten sich überlegen, wie ihre Tage ablaufen und welche Betreuung für das Kind infrage kommt. (#03)

Teilzeit für Eltern: Ein Fazit

Bei der Inanspruchnahme von Teilzeit im Rahmen der Elternzeit sind verschiedene Randbedingungen zu beachten. So darf die Teilzeitarbeit 30 Wochenstunden nicht überschreiten, zudem erfordert sie bestimmte Voraussetzungen. Das große Interesse an der flexibel anpassbaren Elternzeit und an der damit einhergehenden Teilzeitarbeit ist ein Anzeichen dafür, wie wichtig die Balance zwischen Beruf und Familie ist.

Im Endeffekt profitieren alle davon:

  • Die Eltern können die Zeit mit ihrem Nachwuchs genießen und verlieren trotzdem nicht den beruflichen Anschluss,
  • die Arbeitgeber ziehen aus der erhöhten Motivation ihrer Mitarbeiter einen Nutzen.

Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild:  Phase4Studios-#01:  Olesia Bilkei _-#02: YAKOBCHUK VIACHESLAV  -#03: Kzenon

Lassen Sie eine Antwort hier