Betreiber von KWK-Anlagen müssen sich aufgrund neuer Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 umstellen. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Einsatz von Brennstoffen und Kraftstoffen in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Das BHKW-Infozentrum berichtet, dass diese Änderung weitreichende Folgen hat.
Ältere KWK-Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen
Die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist ausgelaufen. Dennoch haben Betreiber von KWK-Anlagen die Möglichkeit, die teilweise Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG in Anspruch zu nehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Unterschied zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung je nach Art des Brenn- und Kraftstoffs erheblich sein kann.
Bestehende KWK-Anlagen müssen sich an neue Regelungen halten
Die Neuregelung im Energiesteuergesetz ab 2024 hat nicht nur Auswirkungen auf neu in Betrieb genommene KWK-Anlagen, sondern betrifft auch bereits bestehende Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden. Das Fehlen von Bestandsschutzregelungen im Energiesteuerrecht erfordert, dass auch ältere Anlagen die neuen Regelungen beachten müssen. Betreiber von KWK-Anlagen müssen sich somit auf Veränderungen in Bezug auf die steuerliche Entlastung des Brennstoff-/Kraftstoffeinsatzes einstellen.
Neue Herausforderungen für die KWK-Branche aufgrund der geänderten Steuerentlastung
Ab 2024 treten neue Regelungen im Energiesteuergesetz in Kraft, die erhebliche Auswirkungen auf die KWK-Branche haben. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist nicht mehr möglich, stattdessen können Betreiber nun die teilweise Steuerentlastung nutzen. Dabei ist zu beachten, dass es bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen Unterschiede geben kann. Auch bereits bestehende Anlagen müssen sich an die neuen Regelungen anpassen. Die KWK-Branche sieht sich somit vor neuen Herausforderungen gegenüber.