Am 1. Juli in Kraft trat das Steuerabkommen FATCA zwischen Deutschland und den USA in Kraft. Davor und auch danach erhitzt es die Gemüter – derzeit jene des Bankenverbands und die führender Ökonomen.
Michael Kemmer: Ungleichbehandlung deutscher und amerikanischer Banken
FATCA ist schon öfter ins Kreuzfeuer geraten. Derzeit beschäftigen die indirekten wirtschaftlichen Konsequenzen aus dem Steuerabkommen FATCA den Bundesverband deutscher Banken. Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer äußerte sich kürzlich gegenüber der Welt am Sonntag dazu. Er sieht eine Wettbewerbsverzerrung durch FATCA. „Gegenwärtig findet eine Ungleichbehandlung deutscher und amerikanischer Banken statt.“, so Kemmer. Er führt weiter aus „Zwar ist das Abkommen auf Gegenseitigkeit ausgerichtet, regelt aber, dass die USA weniger umfangreiche Daten zu liefern haben“. Solcherlei Unterschiede würden amerikanische Banken tatsächlich begünstigen. Aber vielleicht liegt hierin auch ein wenig Absicht. Wenn sich unter dem Deckmantel der Schließung von Steuerschlupflöchern gleichzeitig die heimische Finanzwirtschaft stärken lässt, ist das den USA bestimmt nicht unangenehm. Jedoch auch dort rührt sich Widerstand:
Dan Mitchell: „FATCA ist eine Einbahnstraße“
So äußerte sich kürzlich der bekannte Steuerexperte Dan Mitchell. Dan Mitchell aus Mount Kisco im Bundesstaat New York, ist seit 2007 als Senior Fellow im Think-Tank Cato Institute in Washington tätig. Steuerdaten fließen dank FATCA ausschließlich in einer Richtung, nämlich in die USA. Die USA drohen mit dem Ausschluss vom US-Finanzmarkt für den Fall dass ein Staat die Regeln von FATCA nicht beachten will. Diesen Konsequenzen will sich kein Finanzdienstleister aussetzen. Seit dem 1. Juli 2014 ist zwischen den USA und Deutschland ein Vertrag in Kraft, der einen wechselseitigen Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA bewirken soll.
Michael Kemmer: keine Meldepflicht bei US-Banken
Experten schätzen, dass Deutschland aus den USA keine relevanten Daten bekommen wird. Michael Kemmer vom Bundesverband deutscher Banken sagte kürzlich „US-Banken müssen bei Konten von Rechtsträgern keine Informationen über die wirtschaftlichberechtigten Personen nach Deutschland melden, die deutschen Banken umgekehrt in die USA aber schon„. Dies wird von Dan Mitchell bestätigt, der verkündet, die USA „hätten die Art von Informationen gar nicht„.
Strohfirmen in den USA: Ausländer zahlen keine Steuern auf Kapitalerträge oder Zinsen
Die Gesetze in den USA behandeln ausländische Investoren sehr großzügig. So müssen diese keine Steuern auf Kapitalerträge oder Zinsen zahlen. Infolgedessen sammelt die US-Steuerbehörde IRS auch keine Daten zu diesen Investoren. Was also sollten die USA an Deutschland liefern? Damit wird klar, dass dieser wechselseitige Vertrag von vorneherein nur einseitig die Interessen der USA bediente. Jetzt mag man sich andersherum fragen, ob sich auf deutscher Seite vor Unterzeichnung des Vertrags wirklich niemand dieses Umstands bewusst war. Oder steht das Attribut der „Wechselseitigkeit“ bewusst nur auf dem Etikett? Dies animiert natürlich die Gründer von Strohfirmen, in den USA Gelder versteckt zu deponieren, da die Bundesstaaten keine Informationen über die Eigentümer der Firmen sammeln.
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