FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) verpflichtet seit Juli deutsche Finanzinstitute zur Meldung von Daten über Konten von in den USA steuerpflichtigen Personen an die USA. „FATCA-USA-UmsV“ ist das Kürzel für die Umsetzungsverordnung, die im Detail festlegt, wie die Erhebung der Daten der Kunden der Finanzinstitute und die Übermittlung der erhobenen Daten zu erfolgen hat. Welche Verpflichtungen aus dem amerikanischen Gesetz aus dem Jahr 2010 zur Förderung der „Steuerehrlichkeit“ der US-Bürger in Deutschland auslöst, lesen Sie im Folgenden.
Umsetzungsverordnung FATCA-USA-UmsV im Detail
Die Verordnung des Bundesministerums für Finanzen ist sehr umfangreich. Wer diese Informationen als PDF nachlesen möchte, kann dies hier tun.
Hiesige Anlaufstelle für die meldepflichtigen Finanzinstitute in der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die meldepflichtigen Finanzinstitute (FFI: Foreign Financial Institutions) müssen sich gemäß Verordnung in einem ersten Schritt beim IRS, dem Internal Revenue Service – der Bundessteuerbehörde der USA – registrieren.
Die Meldung zu Kunden ( Personen und Unternehmen ), die in den USA steuerpflichtig sind, erfolgt jedoch an die BZSt. Das Bundeszentralamt für Steuern wiederum übernimmt anschließend die Weiterleitung der Daten an das IRS. Die Verpflichtungen sind vielfältig und wer Details zu den amerikanischen Informations-Pflichten und internationalen Sachverhalten hinsichtlich der FATCA-Umsetzungs-Verordnung und dem Datenschutz nachlesen möchte, für den haben wir Links zu Dokumenten zum kostenlosen Download am Ende des Artikels bereitgestellt.
Umsetzung: Meldung von Daten aus den USA
Sofern das IRS Daten an das BZSt meldet, übergibt das Bundeszentralamt für Steuern diese Informationen an die deutschen Landesfinanzverwaltungen. Glaubt man Dan Mitchell, darf man allerdings trotz der Meldebestimmungen in dieser Richtung keinerlei Datenfluss bezüglich Auslandskonten (bekannten deutschen Behörden gegenüber) erwarten. Die Steuerehrlichkeit bezüglich Investitionen in Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika bleibt damit weiter dem Gewissen der deutschen Steuerbürger überlassen.
Kosten der Umsetzungsverordnung FATCA-USA-UmsV für die deutsche Wirtschaft
Das Bundesministerium für Finanzen gibt den Erfüllungsaufwand für den Foreign Account Tax Compliance Act FATCA gemäß der Umsetzungsverordnung für die Wirtschaft mit 386 Millionen Euro bis 2017 an. Dies umfasst insbesondere Kosten für die Implementierung des Verfahrens zur Meldung von Konten- und Kunden-Daten der Finanzinstitute (die sogenannten FFI / Foreign Financial Institutes) an das IRS der Vereinigten Staaten von Amerika und Verwaltungskosten der Finanzinstitute in der Bundesrepublik Deutschland aus Informationspflichten mit jährlich 20 Millionen Euro.
Hier alle wichtigen Links und Downloads zur FATCA-Umsetzungsverordnung
Diese Links zur Umsetzungsverordnung zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) liefern Hintergrund-Informationen und Kontakt-Daten von offizieller Stelle zur Umsetzung.
- FATCA-Umsetzungsverordnung FATCA-USA-UmsV zum Download in PDF-Form
Webseite des Deutschen Bundestag - FATCA-Abkommen – Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und ihre datenschutzrechtliche Ausgestaltung,
Webseite der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - FATCA-USA-UmsV Umsetzungsverordnung vom 23.7.2014
Webseite des Bundesanzeiger Verlags „Bundesgesetzblatt online“ (Bürgerzugang) - Abkommen vom 31. Mai 2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen
- Bundesrat-Drucksache Nr. 234/14 vom 28. Mai 2014
Webseite des Bundesrats - Pressemitteilung Nr. 37 vom 29. Mai 2013 des Bundesministeriums für Finanzen
Webseite des Bundesministeriums der Finanzen - IRS Internal Revenue Service Notice 2013-43
Revised Timeline and Other Guidance Regarding the Implementation of FATCA - IRS Internal Revenue Service Notice 2013-69
FFI agreement for Participating FFI and Reporting Model 2 FFI - IRS Internal Revenue Service Notice 2014-33
Further Guidance on the Implementation of FATCA and Related Withholding Provisions
Das US-Steuerabkommen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist bekannt als eine Einbahnstraße. Die Vereinigten Staaten von Amerika holen sich über das IRS Steuern auch von ihren im Ausland lebenden Bürgern (die sogenannten Expats/Expatriates, die oftmals nur noch losen Kontakt mehr zu ihrem Herkunftsland haben) – deren Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten (bekannten Kosten) die USA somit per se bezweifeln. Als wäre das noch nicht genug, zwingen sie mit dem Abkommen anderen Staaten und deren Financial Institutes das FATCA-Regularium auf. Während die USA erklären, dass FATCA eine beiderseitige Vereinbarung ist, wissen Insider, dass das Abkommen jedoch eher einseitig ist: die aufgrund von FATCA gelieferten Daten aus den USA taugen nichts.
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