Fördergelder: Beschäftigte in Weiterbildung erhalten Geld vom Staat

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Die berufliche Weiterbildung ist unverzichtbar und das gilt nicht nur für Menschen, die sich gänzlich neu orientieren wollen. Auch Beschäftigte qualifizieren sich über verschiedene Maßnahmen. Zur Finanzierung gibt es Fördergelder.

Fördergelder vom Staat: Berufliche Weiterbildung finanziell unterstützen lassen

Egal, ob es um eine berufliche Weiterbildung in einem Gesundheitsberuf, um eine SAP Weiterbildung oder um ein berufsbegleitendes Studium geht: Die Bundesagentur für Arbeit fördert über verschiedene Möglichkeiten die Weiterbildung.

Die gezahlten Fördergelder sollen dabei helfen, Lehrmittel, Fahrkosten und weitere Unkosten zu decken, die durch die Weiterbildung entstehen. Wichtig ist aber, dass die Voraussetzungen stimmen: Die Maßnahme muss geprüft und zugelassen sein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung müssen erfüllt sein. Eine vorherige Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit ist daher unverzichtbar, um die Fördergelder zu beantragen und wirklich zu bekommen.

Verschiedene Fördergelder kurz vorgestellt

Zum einen muss hier das Vermittlungsbudget genannt werden. Es bezieht sich lediglich auf erstattungsfähige Kosten wie Kosten für die Bewerbung, für Arbeitskleidung, Lehrmaterialien und einen nötigen Umzug. Auch Fahrtkosten können darüber abgerechnet werden. Daneben gibt es noch weitere Fördergelder, die im Einzelfall zum Einsatz kommen können und die Beschäftigten dabei helfen, ihre beruflichen Perspektiven zu erweitern.

Hier einige Beispiele für die zusätzlichen Förderungen von Weiterbildungsmaßnahmen:

  • Freie Verteilung der Fördergelder

    Die zuständigen Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit können nach Ermessen freie Fördergelder vergeben. Diese werden damit über die gesetzlich geregelten Ansprüche hinaus gezahlt und sind zum Beispiel für die Teilnahme an bestimmten Projekten vorgesehen.

  • Entgeltsicherung

    Diese Förderung richtet sich an ältere Beschäftigte, wobei diese den Zuschuss über eine Dauer von höchstens zwei Jahren erhalten können. Sie müssen dafür mindestens 50 Jahre alt sein und einen Anspruch von wenigstens zwei Jahren auf Arbeitslosengeld haben. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Differenz zum Nettoentgelt.

  • Geringverdiener Zuschuss

    Wer einen sehr geringen Verdienst erhält, kann den Geringverdiener Zuschuss beantragen. Diese Art Förderung entlastet den Beschäftigten deutlich, weil sich der finanzielle Spielraum erweitert.

  • Extra 6000

    Wurde bisher eine Tätigkeit im Nebenverdienst ausgeübt und soll diese in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit umgewandelt werden, kann die Förderung der Arbeitsagentur durchaus hilfreich sein. Dafür darf der Beschäftigte aber bisher nicht mehr als höchstens acht Stunden in der Woche im Unternehmen tätig gewesen sein. Die maximale Förderung beträgt hierbei 6.000 Euro.

Eine Weiterbildung ist mit Kosten verbunden. Fördergelder vom Staat helfen dabei die Kosten zu decken. ( Foto: Shutterstock-Monkey Business Images)

Eine Weiterbildung ist mit Kosten verbunden. Fördergelder vom Staat helfen dabei die Kosten zu decken. ( Foto: Shutterstock-Monkey Business Images)

Förderung über vermögenswirksame Leistungen

Damit es finanziell besser läuft, können Beschäftigte verschiedene Fördergelder beanspruchen. Einige dienen explizit der Weiterbildung, andere wiederum dem Vermögensaufbau. In die letztgenannte Kategorie fallen die vermögenswirksamen Leistungen, die zur Hälfte vom Unternehmen, zur Hälfte vom Beschäftigten getragen werden. Der Angestellte schließt dafür einen Vertrag bei einem Anbieter seiner Wahl ab und spart fortan zum Beispiel in einen Sparvertrag ein. Wie hoch der Betrag ist, den der Arbeitgeber einzahlt, hängt vom Gehalt des Angestellten ab.

Auch diese Fördergelder sind für Arbeitnehmer interessant, da sich der Arbeitgeber und der Staat hier direkt am Vermögensaufbau beteiligen:

  • Arbeitnehmersparzulage

    Die Arbeitnehmersparzulage wird zusätzlich zu dem Geld, das der Chef als Gehalt überweist, gezahlt. Dies gilt aber nur, solange das Gehalt einen bestimmten Rahmen nicht überschreitet. Bis zu 20 Prozent der Sparrate übernimmt der Arbeitgeber.

  • Wohnungsbauprämie

    Auch diese ist eine Möglichkeit, wie Angestellte den Vermögensaufbau betreiben können. Erzielt der Arbeitnehmer ein Einkommen von weniger als 25.600 Euro im Jahr, kann er mit der Wohnungsbauprämie gefördert werden. Er bekommt dann 8,8 Prozent seiner gesparten Summe vom Staat dazu.

  • Sparerpauschbetrag

    Durch den Sparerpauschbetrag werden Kapitaleinkünfte nur zu 25 Prozent besteuert. Der gesenkte Steuersatz soll ebenfalls eine Art Förderung des Vermögensaufbaus sein.

Verschiedene Weiterbildungsangebote locken Arbeitnehmer und sollen zu einer besseren beruflichen Qualifizierung führen. ( Foto: Shutterstock-Robert Kneschke )

Verschiedene Weiterbildungsangebote locken Arbeitnehmer und sollen zu einer besseren beruflichen Qualifizierung führen. ( Foto: Shutterstock-Robert Kneschke )

Fördergelder für die Weiterbildung von Arbeitnehmern

Verschiedene Weiterbildungsangebote locken Arbeitnehmer und sollen zu einer besseren beruflichen Qualifizierung führen. Diese ist teilweise in den Unternehmen selbst möglich, meist jedoch wird es sich um auswärtige Angebote handeln. Die Förderung von Weiterbildung ist meist nicht Sache des Arbeitgebers, sondern wird über die Arbeitsagentur abgewickelt. Wer sich dafür interessiert, kann sich in den entsprechenden Einrichtungen beraten lassen.

Hier eine Übersicht über mögliche Fördergelder, die für die Weiterbildung von Beschäftigten in Anspruch genommen werden können:

  • Bildungsgutschein

    Der Bildungsgutschein steht tatsächlich nicht nur Arbeitslosen, sondern auch Beschäftigten zu. Diese müssen für die Vergabe aber deutlich machen können, dass sie ohne diese Weiterbildung von der Arbeitslosigkeit bedroht wären. In Anspruch genommen werden kann der Bildungsgutschein auch, wenn ein Berufsabschluss im Rahmen der Weiterbildung nachgeholt werden soll. Der Anbieter der Weiterbildungsmaßnahme muss entsprechend zertifiziert sein und darüber hinaus die Verrechnung des Gutscheins bestätigen.

  • Bildungsscheck

    Der Bildungsscheck ist eine weitere Fördermöglichkeit für Arbeitnehmer, die noch nicht einmal einen Berufsabschluss besitzen müssen. Diese können sie über die Weiterbildung nachmachen bzw. die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten an die aktuellen Erfordernisse auf dem Berufsmarkt anpassen. Der Bildungsscheck ist sogar von Freiberuflern und Kleinunternehmern einlösbar, allerdings gibt es in vielen Fällen Beschränkungen seiner Gültigkeit.

  • Bildungsurlaub

    In der Regel hat ein Auszubildender oder Arbeitnehmer bzw. Beamter bis zu fünf Kalendertage im Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub. Wie viele Tage es genau sind, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab, denn wer zum Beispiel erst im Mai eines Jahres seinen Job angetreten hat, hat auch nur Anspruch von 8/12 des Bildungsurlaubs. Hierbei wird ein Zwölftel für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit angesetzt. Der Bildungsurlaub entlastet eher den Arbeitgeber, der seinen Angestellten für die Dauer freistellt und ihm das Gehalt weiterzahlt. Die Bundesagentur für Arbeit wiederum erstattet dem Unternehmen die Unkosten. Der Arbeitnehmer muss jedoch seine Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Lehrmaterialien selbst tragen.

  • Bildungsprämie

    Die Weiterbildung, die mit der Bildungsprämie gefördert werden soll, darf nicht durch den Arbeitgeber veranlasst worden sein. Der Beschäftigte muss zudem wenigstens 15 Stunden in der Woche im Unternehmen tätig sein und darf höchstens 20.000 Euro im Jahr verdienen. Das doppelte Einkommen wird bei zusammen Veranlagten zugrunde gelegt. Die Arbeitsagentur gewährt als Prämie die Hälfte der Teilnehmergebühren, maximal aber 500 Euro.

    Beim Weiterbildungsstipendium handelt es sich um eine Möglichkeit, mit der besonders begabte junge Menschen unterstützt werden sollen. ( Foto: Shutterstock-Antonio Guillem )

    Beim Weiterbildungsstipendium handelt es sich um eine Möglichkeit, mit der besonders begabte junge Menschen unterstützt werden sollen. ( Foto: Shutterstock-Antonio Guillem )

  • Stipendien

    Das Prinzip von Stipendien ist wohl allen bekannt: Hier wird die Möglichkeit der Kostenübernahme für eine Ausbildung geboten, wenn der Stipendiat entsprechend hervorragende Leistungen nachweisen kann. Dies wird beim Weiterbildungs- und beim Aufstiegsstipendium ähnlich gehandhabt. Wichtig: Einen Anspruch auf eine solche Leistung gibt es nicht, sie muss mit den erforderlichen Nachweisen beantragt werden. Die Arbeitsagentur entscheidet dann auf Basis der vorliegenden Daten, ob das Stipendium vergeben wird oder nicht.

    Beim Weiterbildungsstipendium handelt es sich um eine Möglichkeit, mit der besonders begabte junge Menschen unterstützt werden sollen. Ein berufsbegleitendes Studium kann hier neben anderen Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist aber die Grundlage für das Stipendium, außerdem muss eine besondere Qualifikation für die Weiterbildung vorhanden sein.

    Diese Variante kann für alle interessant sein, die die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen und die das 24. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Teilweise wird die Altersgrenze auf 27 Jahre festgelegt, wenn wichtige Gründe überzeugend dargelegt werden können. Das Aufstiegsstipendium verlangt, dass eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachgewiesen wird, außerdem muss ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorhanden sein.

    Des Weiteren müssen die herausragenden Leistungen, die die Vergabe des Stipendiums rechtfertigen, nachgewiesen werden. Ein Anspruch auf das Stipendium gibt es nicht, wichtig ist, im Auswahlverfahren zu überzeugen. Dafür gibt es aber auch keine Altersgrenze, sodass auch älterer Beschäftigte sich dafür bewerben können. Sehr praktisch: Eine Betreuungspauschale soll dafür sorgen, dass auch Angestellte mit Kindern unter 10 Jahren die Förderung nutzen und sich weiterbilden können.

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