Das GEG wurde von der Ampelkoalition überarbeitet und sieht nun ein Verbot von neuen Öl- und Gasheizungen vor, welches nach 30 Jahren zur Erneuerung der Heizung verpflichtet. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Gnadenlose Strafen: Bußgelder von 5.000 bis 50.000 Euro vor Ablauf von 30 Jahren
Das Gebäudeenergiegesetz fordert den Austausch alter Öl- und Gasheizungen durch moderne, energieeffiziente Systeme. Wer sich nicht an die Fristen hält, muss mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Das soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Nachhaltigkeit im Gebäudesektor zu verbessern.
Höhe der Strafe | Straftatbestände |
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5.000 Euro | Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt. |
5.000 Euro | Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen. |
5.000 Euro | Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. |
5.000 Euro | Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen. |
5.000 Euro | Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt. |
5.000 Euro | Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun. |
5.000 Euro | Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut. |
5.000 Euro | Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. |
5.000 Euro | Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt. |
5.000 Euro | Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren. |
5.000 Euro | Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig. |
5.000 Euro | Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen. |
65 Prozent: Ein ambitioniertes Ziel oder realistisch?
Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen. Klassische Heizungsanlagen auf Basis von Öl und Gas müssen mit einer Wärmepumpe ergänzt oder durch den Einsatz von Biomethan betrieben werden, um den vorgeschriebenen Anteil zu erreichen. Ab 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Von der Technologie überholt: Wann sollten Sie sich von Ihrer alten Heizung trennen?
Die Vorschrift, nach der bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen, gilt seit dem Jahr 2020. Diese Regelung bleibt unverändert und wird nicht verschärft. Es sei denn, Sie besitzen ein Ein- oder Zweifamilienhaus in Eigenutzung, das vor dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt wurde. Dann sind Sie von dieser Vorschrift ausgenommen.
Probleme mit der Heizung: Wenn sie vor dem Erreichen des 30-jährigen Alters ausfällt.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Heizungsanlagen nach Installation für einen Zeitraum von 30 Jahren betriebsfähig sind.
Sollte eine Heizung im Bestand defekt sein, so ist es gestattet, diese zu reparieren und weiterzubetreiben. Sollte jedoch eine Reparatur nicht mehr möglich sein, so kann eine neue Heizung in Form von Gas oder Öl installiert werden. Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren muss diese dann jedoch umgerüstet werden, um das Ziel von 65 Prozent zu erreichen.
Bei der Umstellung auf Fernwärme gilt eine verlängerte Frist von bis zu zehn Jahren. Auch bei Mehrfamilienhäusern mit Zentral- oder Gasetagenheizungen gibt es eine Sonderregelung: Nach dem Ausfall der ersten Gasetagenheizung haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude umgestellt werden soll.
Eine Ausnahme gilt für Menschen über 80 Jahre, die in ihrem eigenen Haus leben. Im Falle eines Heizungsausfalls dürfen sie eine Gas- oder Ölheizung einbauen lassen. Wenn das Haus jedoch verkauft wird, muss die Heizung innerhalb von zwei Jahren umgerüstet werden.
Die Anforderung, dass jede neu installierte Heizung ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, gilt nicht für Menschen, die Sozialtransfers erhalten.
Raus aus der alten Heizung: Welche finanziellen Hilfen gibt es für den Tausch?
Wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Heizung zu modernisieren und eine Wärmepumpe zu installieren, sollten Sie den Klimabonus des Staates in Betracht ziehen. Zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent können Sie weitere 20 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Obwohl die Investitionskosten je nach Art der Wärmepumpe und Installationsaufwand variieren, lohnt sich die Investition aufgrund der langfristigen Einsparungen und der positiven Auswirkungen auf das Klima.
Auf der Suche nach einer Heizungsalternative zur Wärmepumpe? Hier sind elf Optionen
Das Gesetz empfiehlt hauptsächlich Wärmepumpen als effiziente Möglichkeit zur Beheizung von Gebäuden, aber es gibt auch andere Optionen. In urbanen Gebieten ist der Anschluss an Fernwärmenetze möglich, und es gibt auch Solarthermieanlagen, die Sonnenenergie nutzen, um Wasser zu erwärmen. Sehr gut isolierte Gebäude können auch mit Stromdirektheizungen ausgestattet werden. Die Nutzung von Holzkaminen oder Pelletheizungen kann ebenfalls zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels beitragen.
Für noch nicht sanierte Mehrfamilienhäuser ist eine Hybridlösung aus Gas- oder Ölheizungen und Wärmepumpen eine praktikable Option, um den Energiebedarf zu senken und die Umwelt zu schonen.
Die Installation von Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden, ist technisch möglich. Allerdings erfordert dies einen verbindlichen Plan für den Bau des erforderlichen Wasserstoffnetzes. Bis spätestens 2036 müssen diese Heizungen zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden, wobei die Verwendung von blauem Wasserstoff, der aus Erdgas und CO2-Emissionen hergestellt wird, erlaubt ist.