Kopierschutz-Knack: CPPM für Audio-DVD geknackt

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Jetzt ist der DVD-Kopierschutz-Knack für CPPM da! Wenn auch noch nicht vollkommen ausgereift, schafft es ein kleines Programm-Tool dennoch, den Kopierschutz CPPM (Content Protection for Pre-recorded Media, ähnlich CPRM: Content Protection for Recordable Media), der bislang DVD-Audio-Scheiben vor illegalem Kopieren schützte, zu knacken. Die C4-Gruppe entwickelte den Kopierschutz, der sogar eine 56 Bit starke Verschlüsselung benutzt um die Audio-Daten auf Speichermedien zu schützen. Aber jetzt gibts mit dem Kopierschutz-Knack Gratis-Futter für den heimischen MP3-Player.

DVD-Kopierschutz umgehen: Mit PPCMRipper

„Ich will den Kopierschutz-Knack herausbekommen!“ – oder: wie bescheuert sind die Kiddies eigentlich? Eine DVD kopieren (trotz Kopierschutz) – das reizt so manchen Nerd. Es muss doch irgendwie hinzubekommen sein, den Kopierschutz zu umgehen. Schaut man sich die Kaufpreise von DVDs an, dann wird einem bewusst, dass es nicht das Thema Kaufpreis alleine sein kann, der einen Menschen dazu bewegt, alle Hebel in Bewegung zu setzen, die DVD trotz Kopierschutz zu kopieren und zu vervielfältigen. Der sportliche Aspekt ist es wohl auch, der sich hier Bahn bricht und den DVD-Besitzer zum Copyright-Gesetzesbrecher werden lässt. Die Musikindustrie investiert hohe Summen um zu verhindern, dass trotz Kopierschutz DVD-Inhalte weitergegeben werden. Das Thema Copyright verdrängen die selbsternannten Ripper dabei immer wieder. Ein Aufwachen kommt meist erst, wenn der Staatsanwalt an die Tür klopft und die spannenden Copyright-Themen gerichtlich aufarbeiten lässt.

Ergänzung der Redaktion 2012:
Die Schäden durch Raubkopierer schätzt man gemäß einer Studie von Medienboard und dem G.A.M.E.-Bundesverband auf über 680 Millionen Euro im Jahr.

DVD trotz Kopierschutz kopieren: illegal aber möglich

Es geht auch ohne Kopierschutz-Knack. CD-/DVD-Ripper, die eine DVD und CD illegal kopieren wollen, dürfen sich freuen. DVD Kopieren ist zwar noch immer nicht legal, aber jetzt trotz DVD-Kopierschutz technisch möglich. Zumindest was den DVD-Kopierschutz CPPM anbelangt. Das Verfahren gilt zwar als aufwändiges Unterfangen, dürfte aber ambitionierte Audiokopierer kaum abschrecken. Der „PPCMRipper“, so der Name des Tools, benötigt ein installiertes WinDVD (Version 5, Version 6 oder Version 7) und bedient sich der Software, um den entschlüsselten Audiostream auf Festplatte zu bannen.

Zunächst müssen jedoch Tools wie etwa der DVD Decrypter oder der DVDARipper die Audio-DVD als ISO-Datei auf die Festplatte kopieren. Allerdings braucht der Kopierer schnell einige Gigabyte Platz auf seinem Rechner, denn schnell kommen für ein nicht einmal 5 Minuten langes Musikstück an die 500 Megabyte zusammen, sobald der Song in unkomprimierter Form vorliegt.

Mit DCD Decrypter und DVDARipper die ISO-Datei abziehen

Eine ganze Reihe von Online-Plattformen berichten in ihren News über das Thema Knacken (Zitat GULLI.COM: „aushebeln“) und Umgehen des Kopierschutz. News von GULLI.COM, Forum auf HEISE.DE, BLOG.DE, BOERSE.BZ, DVDBOARD.DE und wie sie alle heißen. Das Internet Portal und Forum GULLI.COM berichtet in den gullinews ausführlich. Will man den Themen, Postings, Antworten und so manchem Zitat in manchen Foren Glauben schenken, ist es nur noch notwendig, eine DVD-Audio mit den Programm-Tools DVD Decrypter und DVDARipper als ISO-Datei abzuziehen. Diese ISO-File kann man dann mit dem Programm PPCMRipper entschlüsseln. Probleme bereiten die Datenmengen, die beim Entschlüsseln entstehen nicht mehr wirklich. Auf 500 MB bringt man ein Musikstück unter, das seinen MP3-Player immerhin 4,75 Minuten beschäftigt – und das bei 5 Kanälen, 24 Bit und 96 kHz. Davon passen auf eine Blu Ray eine ganze Menge drauf.

Mit DVDA-Author die DVD wieder zusammenfügen

Hat man die ISO-Datei mit dem PPCMRipper entschlüsselt, braucht man ein Tool um die DVD wieder zusammenzufügen. Dazu bietet sich DVDA-Author an. Wer ein wenig Qualitätsverlust in Kauf nimmt, kann auch mit offenen Audio-Codecs arbeiten. Je nach Typ werden diese Auflösungen durchaus unterstützt. Zum Brennen der DVD benutzt man K3b. K3b ist ein Brenn-Programm von KDE zum Erstellen von Mediadisks wie CDs, DVDs und Blu-Ray-Disks.

Brennprogramm DVDFab von Fengtao

Mit welchem Programm rückt man dem CPPM zuleibe, bitte? Kopier- und Brennprogramme gibt es eine ganze Reihe. Der chinesische Softwarehersteller Fengtao Software hat das Programm DVDFab zur Produktreife entwickelt und vertreibt es auch. Dies ist eine neue sehr modular aufgebaute Sammlung von verschiedenen Softwaretools zum DVD-Kopieren und Konvertieren. Es ist nicht nur für DVD, sondern auch für Blu-Ray eine große Hilfe und kann die Schutzverfahren CSS, CPPM, RC, RCE, APS, UOPs, ArccOS, RipGuard, FluxDVD, CORE X2 und einige andere umgehen.

Das Knacken von Software ist eines der sehr beliebten Themen und Beiträge auf der Video-Plattform YouTube. In einem Video auf YouTube werden für DVDFab bereits Registrierungsschlssel angeboten. Das wäre dann das Knacken eines Software-Knackers. Good News für den Staatsanwalt: es bleibt also keiner von der Knack-Wut der Nerds verschont, sogar der Hersteller der Knack-Software nicht. Das Video „DVDFab 8.2 registration key ! DVD Fab 8.2.1.3 + 8.2.1.0 Qt Platinum reg code & serial free download“ finden Sie hier:

Video: Tutorial: DVD/CD Kopierschutz knacken / umgehen DVDs kopieren/brennen [Deutsch/German]


Neue Video-Beiträge über das Rippen und Brennen von Programmen, Blu Ray, DVDs, Musikstücken bleiben stets oben in den Video-Charts. Zugriffszahlen von mehreren 100.000 Usern sind da auch im Jahr 2014 keine Seltenheit.

CPPM/CPRM, der Heise-Verlag und das Landgericht München I

Der Kopierschutz-Knack birgt allerdings auch für denjenigen rechtliche Risiken, der ihn nicht anwendet, sondern über ihn berichtet! So hatte der Heise Verlag in seinen News über das Knacken des Kopierschutz CPPM berichtet. Dabei hatte der Verlag auch einen Link zum Hersteller der Software zum Umgehen des DVD-Kopierschutz CPPM/CPRM gesetzt. Das Landgericht München I befasste sich mit der Frage, in welchen Fällen eine solche Berichterstattung eine verbotene Werbung für (Zitat) „Vorrichtungen zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen“ wie dem Kopierschutz CSS/CPPM bzw. CPRM ist und wann nicht. Dabei erkannte das Landgericht München I, dass die bloße Berichterstattung noch nicht strafbar sei, jedoch dass mit dem Setzen eines Links Beihilfe geleistet werde zur Einfuhr und Verbreitung der Software zur Umgehung des Kopierschutzes CPPM bzw. CPRM.

Umgehung von Kopierschutz: Störerhaftung durch Verlinken

Das Gericht argumentierte dabei (Störerhaftung), dass man zwar durch Benutzung der Suchmaschine Google auch zu der Internetseite des Herstellers des illegalen Softwareprodukts zur Umgehung des Kopierschutzes CSS/CPPM/CPRM gelangen könne, dass jedoch das Anbieten des Links zum Kopierschutz-Knack eine wesentliche Erleichterung darstelle, die das Aufsuchen der Webseite des Softwareherstellers bequemer mache. Der Heise Verlag sieht dies als verfassungswidrige Einschränkung der Pressefreiheit und geht hier in Revision. Der Verhandlungstermin der Revision am Oberlandesgericht München wird der 28. Juli 2008 sein.


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