Rückwirkende Geltung: Selbstständige können Beiträge von 2018 und 2019 zurückfordern

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Der Gesetzgeber plant, dass gesetzliche Krankenkassen Selbstständigen und Freiberuflern keine überhöhten Beitragsforderungen mehr stellen dürfen. Die geplante Klarstellung soll sicherstellen, dass Selbstständige, die zu Unrecht Höchstbeiträge zahlen mussten, obwohl ihre Einkünfte nicht entsprechend hoch waren, die zu viel geleisteten Beiträge zurückerhalten können. Die Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch sollen voraussichtlich am 24. November 2023 im Bundesrat beschlossen werden. Die unabhängige Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hat mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und sich für die Rechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen und Politik stark gemacht. Die Patientenschützer unterstützen Betroffene dabei, ihre Rechte durchzusetzen.

Neue Regelung: Selbstständige müssen Einkommenssteuerbescheid bei Krankenkasse einreichen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Selbstständige und Freiberufler von Krankenkassen keinen Höchstbetrag fordern müssen, solange das Finanzamt keinen Einkommenssteuerbescheid ausgestellt hat. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für die korrekte Berechnung der tatsächlichen Krankenkassenbeiträge. Darüber hinaus sollen Versicherte in Zukunft informiert werden, wenn bei fehlendem Steuerbescheid der monatliche Höchstbeitrag von rund 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung von der Kasse festgesetzt wird.

Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Erhalt des Einkommenssteuerbescheids können die Versicherten eine einkommensadäquate Neuberechnung ihres monatlichen Kassenbeitrags bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkassen haben jedoch bisher keine Dokumente anerkannt, die ein niedrigeres Einkommen belegen, wenn sie nach Ablauf der dreijährigen Frist eingereicht wurden.

Die geplanten Gesetzesänderungen sollen sicherstellen, dass Selbstständige und Freiberufler nicht mehr zu Unrecht hohe Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Insbesondere Menschen mit geringem Einkommen waren von dieser Praxis stark betroffen und gerieten in finanzielle Schwierigkeiten. Die Möglichkeit, zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 zurückzufordern, ist ein wichtiger Schritt zur Wiedergutmachung. Die Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Betroffene dabei, ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen durchzusetzen.

Es ist von großer Bedeutung, die Frist für die Einreichung des Einkommenssteuerbescheids zu beachten. Seit 2018 müssen Selbstständige und Freiberufler den Bescheid innerhalb von drei Jahren bei ihrer Krankenkasse einreichen, um eine korrekte Berechnung der Beiträge sicherzustellen. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, fordern die Krankenkassen derzeit den monatlichen Höchstbetrag von etwa 1.000 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.

Mitglieder von Krankenkassen haben Zugang zur Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg, die ihnen dabei hilft, ihre Rechte wirksam einzufordern. Termine für Beratungen können online unter www.vzhh.de/termine oder telefonisch unter der Nummer (040) 24832-130 vereinbart werden. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de/patientenschutz finden Betroffene weitere Informationen zum Thema sowie konkrete Handlungsempfehlungen.

Selbstständige und Freiberufler werden durch die geplanten Gesetzesänderungen erheblich entlastet. Sie haben nun die Möglichkeit, zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückzufordern und ihre Beiträge auf Grundlage ihres tatsächlichen Einkommens korrekt berechnen zu lassen. Dadurch werden finanzielle Belastungen reduziert und eine gerechtere Beitragshöhe erreicht.

Durch die rückwirkende Geltung der Gesetzesänderungen für die Jahre 2018 und 2019 werden Betroffene, die zuvor zu hohe Beitragsforderungen der Krankenkassen zahlen mussten, gerecht behandelt. Der Gesetzgeber hat den Missstand erkannt und ermöglicht es den Versicherten nun, ihre Rechte durchzusetzen. Die Unterstützung der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg ist dabei eine wertvolle Anlaufstelle für Beratung und Hilfe.

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