In Deutschland gibt es viele Situationen, in denen enge Beziehungen zwischen Personen oder Unternehmen dazu führen, dass Liefer- und Leistungsbeziehungen entstehen. Steuervorteile spielen dabei oft eine wichtige Rolle. Besonders beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten zur Abschreibung.
Steuerfrei verkaufen: Abschreibungspotenzial für die nächste Generation
Beim Verkauf von langjährig vermieteten Wohnungen an die eigenen Kinder handelt es sich um ein häufig verwendetes Gestaltungsmodell, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Auf diese Weise kann die nächste Generation das volle Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich nutzen.
Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen unterliegen unterschiedlichen Regelungen im Steuerrecht, die beachtet werden müssen. Es ist von großer Bedeutung, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht die Hürden, die zu nehmen sind, um die gewünschte steuerliche Anerkennung zu erreichen.
Gestaltungsmissbrauch kann zur Verwerfung der Steuervorteile und zu Nachteilen für alle Beteiligten führen.
Nach dem Abschluss des Kaufvertrags entschieden sich die Eltern, den Kindern den Kaufpreis zu schenken. Das Finanzamt deckte diesen Vorgang auf und das Gericht wertete es als Gestaltungsmissbrauch. Die Richter waren der Überzeugung, dass es sich nicht um einen entgeltlichen Verkauf handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Möglichkeiten zur Abschreibung nutzen.
Laut Steuerberaterin Cirsten Schulz von Ecovis wurde die Gestaltung des Verkaufs der Immobilie an die Kinder als grundsätzlich positiv angesehen. Allerdings wurde festgestellt, dass die Durchführung nicht vollständig konsequent erfolgte. Ein positiver Aspekt für die Kinder war jedoch, dass sie im Rahmen der Grundstücksumschreibung die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern übernehmen konnten, was als steuermindernde Anschaffungskosten berücksichtigt wurde.
Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit, Vereinbarungen bei Geschäften zwischen Angehörigen konsequent umzusetzen, um die erwünschten steuerlichen Vorteile zu erzielen. Wenn diese Gestaltungsmöglichkeiten missbraucht werden, werden die Steuervorteile nicht anerkannt und es entstehen Nachteile für alle Beteiligten.