Die Arbeitsagenturen und Jobcenter wollen Arbeitslosen helfen, wieder in das Arbeitsleben zurückzukehren. Dafür gibt es den Vermittlungsgutschein (sogenannter Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS). So gibt es ihn und so bringt er Ihnen bares Geld:
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Vermittlungsgutschein als Schubs in Richtung Arbeitswelt
Nicht nur Menschen, die bereits einen Job hatten und diesen verloren haben, können auf den Vermittlungsgutschein zählen. Auch diejenigen, die direkt nach dem Studium keinen Job finden, bekommen durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter Hilfe. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein soll für Maßnahmen genutzt werden, mit denen der Betreffende in Arbeit vermittelt werden kann, wobei es um eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen privaten Arbeitsvermittler geht.
Ziele des Vermittlungsgutscheins ( Video)
Mit dem AVGS soll erreicht werden, dass die Arbeitslosigkeit sinkt und arbeitssuchende Menschen wieder in Lohn und Brot stehen. Außerdem sollen Vermittlungshindernisse beseitigt werden, wie sie sich zum Beispiel durch eine geringe Qualifizierung oder durch eine fachlich nicht mehr gefragte Ausbildung ergeben können. Umschulungen und Praktika können helfen, diese Hindernisse zu beseitigen.
Des Weiteren soll der Vermittlungsgutschein die Menschen unterstützen, die den Sprung in die Selbstständigkeit wagen wollen. Der AVGS sorgt somit dafür, dass arbeitslose Menschen mithilfe eines privaten Arbeitsvermittlers weg von der Arbeitslosigkeit und hin zu einem geregelten Arbeitsleben kommen.
Nach der Vermittlung einer Arbeitsstelle durch einen privaten Arbeitsvermittler kann die erste Rate des AVGS ausgezahlt werden. Diese beträgt 1.000 Euro und wird ausgezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Wochen besteht. Nach Erreichen von wenigstens sechs Monaten werden dann noch einmal 1.000 Euro ausgezahlt. Somit kann der Vermittlungsgutschein bis zu 2.000 Euro einbringen!
Video: Jobcenter – Abzocke mit Vermittlungsgutscheinen
Anspruchsberechtigte für einen Vermittlungsgutschein
Es geht nicht einfach nur um die Vermittlung eines Jobs, sondern es müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Generell richtet sich der AVGS an Arbeitslose, die
- ALG I bekommen und die
- in den letzten drei Monaten arbeitslos gemeldet
- Der Zeitraum der Arbeitslosigkeit muss mindestens sechs Wochen betragen haben.
Diese Wartezeit wird vorausgesetzt, ist sie nicht erreicht, besteht auch kein Anspruch auf den AVGS. Wichtig: Werden innerhalb dieser Frist Weiterbildungen, Umschulungen oder Maßnahmen zur Eignungsfeststellung für bestimmte Berufe durchgeführt und von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bezahlt, zählen diese nicht in die Frist mit hinein! Wenn der Betreffende die Wartezeit schon vor dieser Maßnahme erfüllt hat, steht ihm auch der AVGS zu. Dabei werden Wartezeiten vor und nach der Maßnahme summiert.
Des Weiteren sind Arbeitslose,
- die einen sogenannten Ein-Euro-Job ausüben (in der Amtssprache lautet hier die korrekte Bezeichnung „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“) und
- ALG II beziehen,
anspruchsberechtigt.
Keinen Anspruch aber haben Arbeitslose, die nur ALG II beziehen. Es liegt dann im Ermessen des Bearbeiters bei der Arbeitsagentur, ob ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden kann oder nicht. Möglich wird dies, wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Was ist für die Auszahlung wichtig?
Die Auszahlung des AVGS wurde bereits weiter oben dargestellt. Doch wichtig zu wissen ist auch, dass der Vermittlungsgutschein die aktuell geltende Umsatzsteuer enthält, diese wird nicht noch einmal aufgeschlagen. Behinderte und Langzeitarbeitslose können höhere Vermittlungsgutscheine bekommen und erhalten bis zu 500 Euro mehr.
Damit das Geld ausgezahlt werden kann, muss auch der nun ausgeübte Job gewissen Anforderungen genügen. Es muss sich um eine Arbeit handeln,
- die sozialversicherungspflichtig ist und
- die mit mindestens 15 Wochenstunden ausgeübt wird.
Sozialversicherungspflichtig ist ein Job aber nur, wenn er auch Deutschland ausgeübt wird, daher zählen Jobs im Ausland in der Regel nicht zu den Tätigkeiten, die den Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein rechtfertigen.
Die Beschäftigungsdauer muss für mindestens drei Monate vereinbart worden sein und selbst dann bekommt der Betreffende nur die erste Rate aus dem Vermittlungsgutschein.
Wichtige Details zum AVGS
Der AVGS wird nicht in jedem Fall ausgezahlt, es müssen bestimmte Ansprüche erfüllt werden bzw. Situationen vorliegen. Außerdem muss die Beantragung des Vermittlungsgutscheins nach festen Vorgaben ablaufen.
In diesen Fällen gibt es keinen Vermittlungsgutschein
Wird der AVGS über die Arbeitsagentur bezogen bzw. soll er beansprucht werden, muss der neue Arbeitgeber bestätigen, dass der neue Arbeitgeber den Antragsteller innerhalb der letzten vier Jahre nicht länger als drei Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt hat. Dieser Zeitraum muss vor der Arbeitslosmeldung liegen. Schwerbehinderte werden gesondert behandelt, bei ihnen gilt auch eine befristete Beschäftigung als akzeptabel.
Die Vermittlung findet über einen privaten Arbeitsvermittler statt. Hat dieser aber sein Gewerbe nicht als solches angemeldet, kann das Geld nicht ausgezahlt werden.
Eine Ausnahme besteht wiederum bei Schwerbehinderten, hier darf die Vermittlung auch durch eine speziell für die Eingliederung Schwerbehinderter in das Arbeitsleben durchgeführt werden, ohne dass die Ansprüche nichtig werden.
Sind Arbeitgeber und Vermittler wirtschaftlich und/oder personell miteinander verbunden, wird der Vermittlungsgutschein nicht ausgezahlt.
Vermittlungsgutschein beantragen: Der Ablauf
Zuerst müssen Arbeitsvermittler und Arbeitssuchender einen Vertrag schließen, mit dem die Vermittlung einer passenden Arbeitsstelle beauftragt wird. Hat der Vermittler damit Erfolg, bekommt er eine Provision ausgezahlt, die durch den AVGS gesichert ist. Liegt kein Vermittlungsgutschein vor, muss der Arbeitssuchende die Provision des Vermittlers selbst zahlen!
Auf die Möglichkeiten des AVGS wird der Arbeitssuchende durch die Arbeitsagentur hingewiesen. Sie berät zudem zu verschiedenen Maßnahmen für die berufliche Wiedereingliederung und ist Anlaufstelle zur Beratung über den gesamten Ablauf bis zur Auszahlung des Vermittlungsgutscheins.
Checkliste: Wichtige Tipps für Arbeitssuchende
Arbeitssuchende sollten die folgenden Tipps beherzigen, wenn sie einen Vermittlungsgutschein ausgezahlt bekommen wollen:
- AVGS direkt nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit beantragen (bei ALG I-Bezug)
- auf Gewerbeanmeldung des Arbeitsvermittlers achten
- Vorsicht bei Arbeitsvermittlern, die sofort den Vermittlungsgutschein fordern
- Vorsicht bei Arbeitsvermittlern, die Stellen nur an Bewerber mit Vermittlungsgutschein vergeben
Häufig gestellte Fragen rund um Vermittlungsgutscheine
Wo bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?
Der Vermittlungsgutschein muss bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt werden. Dies ist mittlerweile auch online möglich.
Was ist ein Vermittlungsgutschein vom Jobcenter?
Mit dem Vermittlungsgutschein wollen die Jobcenter dafür sorgen, dass weniger Arbeitslose auf Stellensuche sind. Der Gutschein kann eingelöst werden, wenn der ehemalige Arbeitssuchende seit mindestens sechs Wochen einen sozialversicherungspflichtigen Job hat. Die zweite Rate des Gutscheins gibt es nach sechs Monaten der Beschäftigung auf dieser Stelle. Bis zu 2.000 Euro werden dabei ausgezahlt.
Wer hat Anspruch auf AVGS?
Anspruch auf den AVGS haben Arbeitslose, die seit mindestens sechs Wochen arbeitssuchend sind und ALG I beziehen. Wer jedoch Hartz IV empfängt, hat keinen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein.
Wichtig ist auch, dass der Betreffende zuvor nicht für den nun neu einstellenden Arbeitgeber tätig war, vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung darf derjenige nicht für den Arbeitgeber tätig gewesen sein.
Wie bekomme ich einen Vermittlungsgutschein?
Der Vermittlungsgutschein wird einfach direkt bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter beantragt. Die Bearbeiter beraten umfassend zu den Voraussetzungen und zur Vorgehensweise bis zur Auszahlung.
Was macht eine private Arbeitsvermittlung?
Die private Arbeitsvermittlung nimmt ähnliche Aufgaben wahr wie die Berater bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter. Sie arbeiten jedoch auf eigene Rechnung und haben ein entsprechendes Gewerbe angemeldet. Sie kümmern sich um die Besetzung von offenen Stellen bei privaten Unternehmen und führen den Arbeitslosen bis zur Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrags. Bei Erfolg erhalten die Arbeitsvermittler eine Provision, die durch den Vermittlungsgutschein abgedeckt ist.
Wie teuer ist eine Jobvermittlung ohne Vermittlungsgutschein?
Die Jobvermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler kostet rund 2.000 Euro. Dies ist die Provision, die der Arbeitsvermittler erhält und die üblicherweise durch den Vermittlungsgutschein abgedeckt ist. Wer ohne AVGS einen privaten Arbeitsvermittler beauftragt, muss diese Kosten selbst übernehmen, kann sie aber teilweise in Raten begleichen.